Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schiedsgerichtsverfahren Bezeichnung Parteien
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- Titel = Schiedsgerichtsverfahren
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Teil C (Schiedsgerichtsordnung)
- Beantragte Änderungen
Die Änderung betrifft die Bezeichnung "Angeklagter" und den Begriff "Anklageschrift" in der SGO.
Änderungen:
- In § 3 Abs. 2 Nr. 2 wird das Wort "Angeklagter" geändert in "Beklagter".
- In § 3 Abs. 2 Nr. 3 wird das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift".
- In § 4 Abs. 1 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten".
- In § 4 Abs. 3 wird jeweils das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift".
- In § 4 Abs. 3 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten".
- Begründung
Die SGO verwendet Begriffe, die dem Strafverfahren entlehnt sind. Die üblichen Prozesse bei den Schiedsgerichten sind eher dem Verwaltungsprozeß vergleichbar. Dort sind wie im Zivilprozeß die Begriffe "Kläger" und "Beklagter" üblich. Dasselbe gilt für "Anklageschrift" bzw. "Klageschrift".
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ...
Diskussion
- die bisherige Diskussion findet sich hier
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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- ...
- ...
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