Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schiedsgerichtsverfahren Bezeichnung Parteien

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Titel = Schiedsgerichtsverfahren
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Teil C (Schiedsgerichtsordnung)
Beantragte Änderungen

Die Änderung betrifft die Bezeichnung "Angeklagter" und den Begriff "Anklageschrift" in der SGO.

Änderungen:

  • In § 3 Abs. 2 Nr. 2 wird das Wort "Angeklagter" geändert in "Beklagter".
  • In § 3 Abs. 2 Nr. 3 wird das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift".
  • In § 4 Abs. 1 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten".
  • In § 4 Abs. 3 wird jeweils das Wort "Anklageschrift" geändert in "Klageschrift".
  • In § 4 Abs. 3 wird das Wort "Angeklagten" geändert in "Beklagten".
Begründung

Die SGO verwendet Begriffe, die dem Strafverfahren entlehnt sind. Die üblichen Prozesse bei den Schiedsgerichten sind eher dem Verwaltungsprozeß vergleichbar. Dort sind wie im Zivilprozeß die Begriffe "Kläger" und "Beklagter" üblich. Dasselbe gilt für "Anklageschrift" bzw. "Klageschrift".






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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