Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schiedsgerichtsinstanz BPT

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Version vom 22. April 2010, 16:05 Uhr von Alex.ge (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Schiedsgerichtsinstanz Bundesparteitag
Änderungsantrag Nr.
TE009
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt C: §2 (1)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, Absatz 5 (Bundesparteitag als Berufungsinstanz) zu streichen.

Alte Fassung:

(5) Die Berufungsinstanz nach dem Bundesschiedsgericht ist für den Fall, dass das Bundesschiedsgericht die erste Instanz ist oder handlungsunfähig ist, der Bundesparteitag.

Neue Fassung:

<gestrichen>
Begründung

Die Vorstellung, ein Bundesparteitag könnte ein Schiedsgerichtsverfahren durchführen, das rechtstaatlichen Grundsätzen genügt, ist abwegig.

Anmerkung: Schiedsgerichtsurteile können vor staatlichen Gerichten angefochten werden. Diese beschränken sich jedoch auf Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensregeln und der Vertretbarkeit der Ergebnisse. (siehe auch Ipsen, Kommentar zum PartG, § 14, Rn 2 ganz unten)






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Trias
  3. Oliver Schönemann
  4. Neismark
  5. Andreas Heimann 16:39, 25. Feb. 2010 (CET)
  6. Andreas Hölzl
  7. Anthem
  8. NineBerry
  9. Andreas Romeyke
  10. Haide F.S.
  11. Fab
  12. Franz Rauchfuss
  13. Mean2u 13:46, 21. Mär. 2010 (CET)
  14. Bragi
  15. Thomas F
  16. Simon Weiß
  17. DaWi 14:14, 29. Mär. 2010 (CEST)
  18. ValiDOM
  19. Steto123 15:25, 1. Apr. 2010 (CEST)
  20. Aratec
  21. PifPof
  22. Bodomskind 15:47, 1. Apr. 2010 (CEST)
  23. Bewild 17:41, 1. Apr. 2010 (CEST)
  24. TheRonin
  25. Gerald
  26. Wobble
  27. SteffenO 14:20, 2. Apr. 2010 (CEST)
  28. Leo Wandersleb 23:12, 2. Apr. 2010 (CEST)
  29. Christian Hufgard 10:43, 3. Apr. 2010 (CEST)
  30. Mpd 11:04, 4. Apr. 2010 (CEST)
  31. Aleks A
  32. Laird_Dave 01:29, 5. Apr. 2010 (CEST)
  33. Nplhse 12:24, 6. Apr. 2010 (CEST)
  34. Rengel
  35. Hans Immanuel
  36. DeBaernd 19:29, 12. Apr. 2010 (CEST)
  37. Thomas-BY
  38. AlBern 15:32, 14. Apr. 2010 (CEST)
  39. Krischan 10:47, 16. Apr. 2010 (CEST)
  40. Spearmind 18:50, 17. Apr. 2010 (CEST)
  41. Matthias Pannek
  42. StopSecret 01:22, 21. Apr. 2010 (CEST)
  43. Unglow
  44. Corax 19:53, 21. Apr. 2010 (CEST)
  45. archifact
  46. occcu
  47. Mike gh
  48. Alex.ge

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Chrit Da das höchste Gremium in der Partei ein BuPT ist.
  2. Heizer
  3. Getiteasy 19:57, 3. Apr. 2010 (CEST)
  4. Andena 19:56, 4. Apr. 2010 (CEST) BuPT ist oberste Instanz
  5. Nico.Ecke - Die Streichung nimmt erstinstanzlichen BSG-Urteilen die Berufungsmöglichkeit, welche lt. Parteiengesetz gewahrt sein muß. Die mögl. des Rechtswegs für SG-Urteile ist strittig.
  6. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Sbeyer 15:43, 2. Apr. 2010 (CEST) Was ist die innerparteiliche Alternative? (Also abseits von Staatsgerichten.)
  2. Twix 14:20, 16. Apr. 2010 (CEST)
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Parteitage sind zu emotional und nicht rechtsstaatlich; außerdem muß das Schiedsgericht evtl. Beschlüsse des Parteitages für ungültig erklären, da kann ja wohl schlecht der Parteitag selbst die Berufungsinstanz sein; wir stellen ja auch nicht den Bundestag über das BVerfG
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Unabhängig von anderen Überlegungen wie beispielsweise der Gewaltenteilung: Schiedsgerichtsverfahren vor dem BPT werden nicht rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügen und somit einer Revision vor einem ordentlichen Gericht nicht standhalten. Das kostet nur unnötig Zeit, Geld und Nerven. Michael Ebner 13:46, 8. Apr. 2010 (CEST)
    • ...
      • ...
    • ...
  • Wäre es eine Alternative, bei Berufungen gegen erstinztanzliche Entscheidungen des Bundesschiedsgerichtes ein Landesschiedsgericht auszulosen? Hans Immanuel