Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schiedsgerichtsinstanz BPT

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Titel = Schiedsgerichtsinstanz Bundesparteitag
Änderungsantrag Nr.
T009
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt C: §2 (1)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, Absatz 5 (Bundesparteitag als Berufungsinstanz) zu streichen.

Alte Fassung:

(5) Die Berufungsinstanz nach dem Bundesschiedsgericht ist für den Fall, dass das Bundesschiedsgericht die erste Instanz ist oder handlungsunfähig ist, der Bundesparteitag.

Neue Fassung:

<gestrichen>
Begründung

Die Vorstellung, ein Bundesparteitag könnte ein Schiedsgerichtsverfahren durchführen, das rechtstaatlichen Grundsätzen genügt, ist abwegig.

Anmerkung: Schiedsgerichtsurteile können vor staatlichen Gerichten angefochten werden. Diese beschränken sich jedoch auf Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensregeln und der Vertretbarkeit der Ergebnisse. (siehe auch Ipsen, Kommentar zum PartG, § 14, Rn 2 ganz unten)






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Trias
  3. Oliver Schönemann
  4. Neismark
  5. Andreas Heimann 16:39, 25. Feb. 2010 (CET)
  6. Andreas Hölzl
  7. Anthem
  8. NineBerry
  9. Andreas Romeyke
  10. Haide F.S.
  11. Fab
  12. Franz Rauchfuss
  13. Mean2u 13:46, 21. Mär. 2010 (CET)
  14. Bragi
  15. Thomas F
  16. Simon Weiß
  17. DaWi 14:14, 29. Mär. 2010 (CEST)
  18. ValiDOM
  19. Steto123 15:25, 1. Apr. 2010 (CEST)
  20. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Chrit Da das höchste Gremium in der Partei ein BuPT ist.
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Parteitage sind zu emotional und nicht rechtsstaatlich; außerdem muß das Schiedsgericht evtl. Beschlüsse des Parteitages für ungültig erklären, da kann ja wohl schlecht der Parteitag selbst die Berufungsinstanz sein; wir stellen ja auch nicht den Bundestag über das BVerfG
    • Antwort zu 1
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    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
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    • ...