Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schiedsgerichtsinstanz BPT
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- Titel = Schiedsgerichtsinstanz Bundesparteitag
- Änderungsantrag Nr.
- T009
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt C: §2 (1)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, Absatz 5 (Bundesparteitag als Berufungsinstanz) zu streichen.
Alte Fassung:
Neue Fassung:
- Begründung
Die Vorstellung, ein Bundesparteitag könnte ein Schiedsgerichtsverfahren durchführen, das rechtstaatlichen Grundsätzen genügt, ist abwegig.
Anmerkung: Schiedsgerichtsurteile können vor staatlichen Gerichten angefochten werden. Diese beschränken sich jedoch auf Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensregeln und der Vertretbarkeit der Ergebnisse. (siehe auch Ipsen, Kommentar zum PartG, § 14, Rn 2 ganz unten)
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker
- Trias
- Oliver Schönemann
- Neismark
- Andreas Heimann 16:39, 25. Feb. 2010 (CET)
- Andreas Hölzl
- Anthem
- NineBerry
- Andreas Romeyke
- Haide F.S.
- Fab
- Franz Rauchfuss
- Mean2u 13:46, 21. Mär. 2010 (CET)
- Bragi
- Thomas F
- Simon Weiß
- DaWi 14:14, 29. Mär. 2010 (CEST)
- ValiDOM
- Steto123 15:25, 1. Apr. 2010 (CEST)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Chrit Da das höchste Gremium in der Partei ein BuPT ist.
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Parteitage sind zu emotional und nicht rechtsstaatlich; außerdem muß das Schiedsgericht evtl. Beschlüsse des Parteitages für ungültig erklären, da kann ja wohl schlecht der Parteitag selbst die Berufungsinstanz sein; wir stellen ja auch nicht den Bundestag über das BVerfG
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
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