Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Schiedsgericht Berichterstatter

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Berichterstatter beim BSG
Änderungsantrag Nr.
T017
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt C: §4 - neuer Absatz
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in Abschnitt C §4 folgenden Absatz Nummer hinzuzufügen und mit der nächst freien Nummer zu versehen:

Neue Version:

Das Gericht kann durch Beschluss eines seiner Mitglieder als Berichterstatter für ein bestimmtes Verfahren benennen. Dieser nimmt dann die Aufgaben wahr, die nach den Absätzen 5 bis 7 dem Vorsitzenden Richter übertragen sind.
Begründung

Die Arbeitsbelastung des BSG nimmt rapide zu. Der Vorsitzende kann die genannten Aufgaben nicht in allen Verfahren erledigen. Das Urteil an sich wird weiterhin durch das Gericht als Ganzes gefällt.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Trias
  2. Martin K.
  3. Oliver Schönemann
  4. NineBerry
  5. Haide F.S.
  6. Thomas F
  7. danebod
  8. MichaelG 10:48, 1. Apr. 2010 (CEST)
  9. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Ron
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Benjamin Stöcker (Würde dafür stimmen, wenn es "schöner" gemacht wird)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Umstrukturierung BSG

Wäre es dann nicht Sinnvoll, das Schiedsgericht anders aufzubauen im Allgemeinen, wenn die Arbeitslast zu groß wird? Benjamin Stöcker

Wie willst Du es denn "anders aufbauen"? Mein Vorschlag würde dafür sorgen, daß nicht alle Arbeit am Vorsitzenden hängenbleibt, der ist bei der jetzigen Konstruktion ein Bottleneck. Aus Sicht des BPT haben übrigens alle Richter erstmal die gleiche Legitimation: Den Vorsitzenden wählt das Schiedsgericht selbst. --Tessarakt 12:05, 10. Feb. 2010 (CET)
Wäre es nicht sinnvoll für jedes Verfahren den dort vorsitzenden Richter zu wählen, sozusagen den beauftragen für dieses Verfahren? Oder wäre es nicht Sinnvoll mehrere "Kammern" einzurichten? Ich finde es komisch das erst da steht: Das macht der Vorsitzende und drunter schreibt man dann: naja mach ein anderer. Ich verstehe die Idee die du hast, finde nur die Umsetzung suboptimal in dem man Aufgaben und Positionen definiert und später in der Satzung umdefiniert. Benjamin Stöcker
Verstehe ich das richtig, daß du im Endeffekt gerne eine rein redaktionelle Änderung hättest? Also zB in den Abs. 5-7 überall da, wo "vorsitzender Richter" steht noch "oder der Berichterstatter, falls einer bestellt ist" hinzufügen? Macht das jetzt auch nicht wirklich lesbarer ... --Tessarakt 02:35, 6. Mär. 2010 (CET)
Warum nicht immer der Berichterstatter? Der wird vom Vorsitzenden bestellt. Der kann sich ja selbst bestellen, oder? Benjamin Stöcker