Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Rechtssicherheit im Internet - Impressumspflicht für Privat abschaffen

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Version vom 2. Mai 2010, 13:49 Uhr von Arvid (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE114
Beantragt von
unbekannt
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Dieser Antrag ist Teil eines modular aufgebautenen Antrags. Die restlichen Teile finden sich hier: 1, 2, 3

Es wird beantragt, dem Grundsatzprogramm den Punkt "Abschaffung der Anbieterkennzeichnungspflicht für private Blogs und Webseiten" bzw., falls der Antrag "Rechtssicherheit im Internet 1" angenommen wurde, dem Punkt "Rechtssicherheit im Internet" einen Unterpunkt "Abschaffung der Anbieterkennzeichnungspflicht für private Blogs und Webseiten" mit folgendem Wortlaut hinzuzufügen:

Die Anbieterkennzeichnungspflicht ("Impressumspflicht") erstreckt sich in Deutschland auch auf private Blogs und Webseiten. Damit wird ein freier Meinungsaustausch im Internet massiv behindert, da Menschen, die am Meinungsaustausch mittels eines Blogs oder einer Webseite teilnehmen wollen, dazu gezwungen werden, ihre privaten Kontaktinformationen zu veröffentlichen. Eine Reglementierung von Internettauftritten in einer solchen Art und Weise zeigt zudem ein völliges Missverständnis des Gesetzgebers für den Stellenwert und die Kommunikationsstruktur dieses Mediums in der heutigen Welt. Wie in vielen anderen Situationen führt diese Regelung zur Entstehung eines Abmahngeschäfts, das vorallem unwissende bzw. unschuldige Verbraucher betrifft. . Damit vor allem die Verbraucher auch im Internet die Rechtssicherheit wieder finden, ist eine Beschränkung der Anbieterkennzeichnungspflicht auf juristische Personen sowie natürliche Personen, deren Onlineauftritt gewerbliche Ziele verfolgt, notwendig, was zudem den ursprünglichen, im Verbraucherschutz begründeten Zielen dieser Pflicht entspricht.
Begründung

Sehr ausführliche Begründungen sind im ähnlichen Antrag von Alexander Heidrich zu finden. Von meiner Seite kann ich sagen, dass es klar unpiratisch ist, per Gesetz die Offenlegung der eigenen Kontaktdaten bei der Führung einer eigenen Webseite oder Blogs zu fordern, wie es die Anbieterkennzeichnungspflicht in ihrer jetzigen Fassung verlangt.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Boris Turovskiy - in eigener Sache;)
  2. Hans Immanuel
  3. Aloxo
  4. Korbinian 13:52, 19. Apr. 2010 (CEST)
  5. Magnum
  6. -Anzeige-
  7. Norbert
  8. Kai Orak
  9. Jan
  10. Aleks_A 01.05.2010
  11. Sk4477 06:31, 2. Mai 2010 (CEST)
  12. Arvid Doerwald
  13. Du ?

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Nr 75:in spe 15:02, 21. Apr. 2010 (CEST)
  2. HKLS 22:05, 22. Apr. 2010 (CEST) und wo bleibt die allseitig geforderte Transparanz?
  3. enni Private Webseiten haben IIRC keine "Impressumspflicht" mehr.
  4. Spearmind 12:47, 28. Apr. 2010 (CEST) Transparenz geht vor! Bereits mit einem Banner wirds geschäftlich (Gewinnabsicht). Es gibt genügend Möglichkeiten der anonymen Meinungsäußerung. Nicht Anbieter mit Benutzern verwechseln.
  5. Sebastian Pochert

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. MrHan
  2. Andena 21:28, 20. Apr. 2010 (CEST)
  3. datenritter 00:16, 26. Apr. 2010 (CEST) Die Impressumspflicht ist Mist. Aber Unerreichbarkeit auch. Da muss was neues her.
  4. Twix 18:01, 27. Apr. 2010 (CEST)
  5. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Transparenz

HKLS, Transparenz gilt für staatliche Stellen, nicht für den einzelnen Bürger - für den gilt das Gegenteil, nämlich Datenschutz und Datensparsamkeit:) Deshalb heißt der Antrag auch "für Privat".-TurBor 23:26, 22. Apr. 2010 (CEST)

privat

kann man "privat" genau definieren? aktuelle scheint die Unterscheidung ja zwischen kommerziell und unkommerziell gemacht zu werden, was auch nicht unproblematisch ist --Twix 18:04, 27. Apr. 2010 (CEST)

Eben nicht - es wird von "gewerbsähnlich" gesprochen, nicht "gewerbsmäßig", und z.B. ein Blog mit regulären Beiträgen zu politischen Themen kann so als kennzeichnungspflichtig angesehen werden (da ja Zeitungen das selbe kommerziell machen). Ausführlicher wird dazu im Alternativantrag von Alexander Heidrich kommentiert. Der Grundgedanke ist, dass die Kennzeichnungspflicht nur dann gelten sollte, wenn sie auch durch den Verbraucherschutz begründet werden kann (was auch die ursprüngliche Idee dieser Pflicht war) - also privater Blog (auch mit Finanzierung aus Bannern von mir aus) nein, Onlineshop o.Ä. ja.

Argument 2

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