Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Piratenwirtschaft4

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband.
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Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE089
Beantragt von
unbekannt
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Teilhabeprinzip statt Ausschließlichkeit Inspiriert vom Ansatz freier Software wollen wir neue Teilhabe-Konzepte im Wirtschaftsleben fördern. Auch wenn Privateigentum in den meisten Situationen gerechtfertigt und sinnvoll ist, so muss doch festgestellt werden, dass privates Eigentum immer bedeutet, dass alle anderen Menschen von seiner Nutzung ausgeschlossen werden können. Die Förderung von Eigentum in anderer Form findet sich beispielhaft in förderwürdigen Ideen wie: * freie Hard- und Software * offenes Wissen und offene Patente * freie Geschäftsmodelle * Bürgerbusse & CarSharing * Verbrauchergemeinschaften * Haus- und Wohngemeinschaften, Mietshäuser-Syndikate * Produktions-, Handels-, Kredit-, Einkaufs-, Grundeigentums- und Nutzungsgenossenschaften Weitere freie/offene Konzepte, die Nutzungsmöglichkeiten auf möglichst viele Menschen verteilen (gemeinsame Nutzung statt ausschließendes Privateigentum), begrüßen und fördern wir ausdrücklich.







Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Freie Software

Das obenstehende Verständis von Freier Software ist grundlegend falsch: Freie Software sowie OpenSource, etc sind Privateigentum! Nur die Nutzungsrechte, die Lizenz ist frei und offen.

Auch das im Antrag referenzierte "Eigentum in anderer Form" ist Privateigentum. Das Privateigentum einer Bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesellschafter.

Doch meist wird diese Interpretation von "Freie Software" Programm: Die Nicht-Autoren enteignen mit ihrem Verständnis die Autoren, statt sich an der Software zu beteiligen und so selbst Rechte an der Software zu erwerben. Die Logik dabei ist: Privateigentum in Öffentliches Eigentum zu wandeln. Sich Rechte herausnehmen ohne was dafür zu tun. Teilhabe zu fordern ohne ich zu beteiligen ...

Ich vermute, daß obige Antragssteller in diesen Ansatz verfallen - politisch Einfluß auf Privateigentum zu nehmen, es in Gemeingut zu wandeln. Denn obige andere Formen von Eigentum sind auch heute schon möglich. Und bedürfen keiner weiteren politischen Regelung.

Den Erfindern der Freien Software ging es darum: Rechte an ihrer Arbeit zu behalten - Ein Recht des Autors an seinem Werk im Copyright-Land USA! Und ein Kollaboratives arbeiten von Autoren rechtlich zu ermöglichen. Und dem Benutzer Freiheiten zu gewähren / zu lizensieren.

Hier in Europa erkämpfte die Französichen Revolution das Recht des Autors, das Urheberrecht. - Und in Deutschland hatte das Urheberrecht-Gesetz noch ein Problem: Da es eine Nutzung ohne Angemessene Vergütung nicht kannte. - Die Linux-Klausel wurde dann eingebaut: „Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.“[1]

Die Inspiration vom Ansatz Freier Software zu einem nicht ausschließlichen Teilhabe-Konzepten im Wirtschaftsleben offenbart Unsinn im Bezug auf den Begriff "Freier Software". - Es werden alle ausgeschlossen, die die Lizenz nicht akzeptieren bzw. nicht danach handeln.

Die Idee der Freien Software: "Free as in Freedom!" - Die individuelle Freiheit des Users! [2]

--wigbold 03:01, 16. Apr. 2010 (CEST)


Argument 2

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