Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Passives Wahlrecht bei Zahlungsverzug
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Bei erheblichem Zahlungsverzug keine Wählbarkeit
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / § 4 Absatz 4 - Rechte und Pflichten der Piraten (Ergänzung)
- Beantragte Änderungen
Der BPT möge ergänzend zum Inhalt des § 4 Abs. 4 Bundessatzung beschließen:
- Begründung
Wer ein Amt belegen will, ist für andere ein Vorbild. Wenn er den Mitgliedsbeitrag seit geraumer Zeit nicht bezahlt, ist man ein schlechtes Vorbild. Kurzum: Was ein tolles Vorbild, nichts zahlen und in ein Amt gewählt werden wollen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Flexi 16:43, 13. Mär. 2010 (CET)
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Schwan
- Haide F.S.
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Kein Geld?
Wer kein Geld hat, kann einen Antrag stellen, um weniger bzw. keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen zu müssen. Wer aber 3 Monate mit seinen Beiträgen in Verzug ist, den sollte man nicht auch noch als Boni in ein Amt heben. § 2 Mitgliedsbeitrag (Finanzordnung)"(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. " Bitte auch diesen SÄA beachten: FO-Mitgliedsbeitrag --Idee 02:04, 26. Feb. 2010 (CET)
- Wer seinen Beitrag nicht zahlt, kann nicht persönlich anwesend sein. Wer nicht anwesend ist, hat weniger Chancen gewählt zu werden, als wenn er anwesend wäre. Deshalb finde ich diesen Zusatz nicht wichtig, weil er nur die Satzung verlängert und vermutlich kaum praktische Auswirkungen hat. Schwan 18:44, 26. Feb. 2010 (CET)
- Verstehe ich jetzt nicht: Was hat "seinen Beitrag nicht zahlen" mit der persönlichen Anwesenheit zu tun?
- Mit dem Rückstand an Zahlungen ist noch folgender Gedanke wichtig zu erwähnen: Mitglieder (Studenten, Schüler, Erwerbslose etc), die aufgrund eines begründeten Antrags keine vom Vorstand eingeräumte Zahlungspflicht haben, können für die Dauer der Zahlungsbefreiung auch nicht in Verzug kommen. --Idee 17:09, 27. Feb. 2010 (CET)
- Wer mit seinem Beitrag 3 Monate im Rückstand ist, wird auf einem LPT oder BPT nicht akkreditiert und kann nix mit abstimmen. Dann wird er vermutlich auch nicht auf einem LPT oder BPT anwesend sein. Schwan 18:36, 27. Feb. 2010 (CET)
- Wo steht denn das mit der Akkreditierung? Ich kenn das nur in Bezug auf Pressepersonal, das an Gerichtsverhandlungen teilnehmen will. Aber die Akkreditierung muss man lange im Vorfeld dazuschreiben. Steht das in einem PartG-Kommentar (Ipsen)? --Idee 19:07, 27. Feb. 2010 (CET)
- Keine Ahnung, aber wer nicht bezahlt hat, kann nicht mit abstimmen. Und eine Stimmkarte erhält ein Pirat nur dann auf dem LPT/BPT, wenn er gezahlt hat. Diesen Vorgang nennt man Akkreditierung (Stimmkarte nach Prüfung erhalten). Schwan 22:12, 27. Feb. 2010 (CET)
Argument 2
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