Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Passives Wahlrecht bei Zahlungsverzug
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Bei erheblichem Zahlungsverzug keine Wählbarkeit
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / § 4 Absatz 4 - Rechte und Pflichten der Piraten (Ergänzung)
- Beantragte Änderungen
Der BPT möge ergänzend zum Inhalt des § 4 Abs. 4 Bundessatzung beschließen:
- Begründung
Wer ein Amt belegen will, ist für andere ein Vorbild. Wenn er den Mitgliedsbeitrag seit geraumer Zeit nicht bezahlt, ist man ein schlechtes Vorbild. Kurzum: Was ein tolles Vorbild, nichts zahlen und in ein Amt gewählt werden wollen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Kein Geld?
Wer kein Geld hat, kann einen Antrag stellen, um weniger bzw. keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen zu müssen. Wer aber 3 Monate mit seinen Beiträgen in Verzug ist, den sollte man nicht auch noch als Boni in ein Amt heben. § 2 Mitgliedsbeitrag (Finanzordnung)"(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. " --Idee 02:04, 26. Feb. 2010 (CET)
Argument 2
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