Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Passives Wahlrecht ab 18
| Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Passives Wahlrecht ab 18
- Änderungsantrag Nr.
- TE120
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (6)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, nach Absatz 5 des §4 in Abschnitt A folgenden Absatz einzufügen:
(6) Das passive Wahlrecht haben Piraten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
- Begründung
Nicht Volljährige können Entscheidungen jeglicher Art (auch im Vorstand) nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten fällen. Alternativ könnten wir Vorstandsmitglieder, die nicht nach "außen" wirken, definieren. Aber das ist derzeit zu aufwendig.
Eine gute Zusammenfassung: Minderjaehrige im Verein
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Buccaneerps 18:42, 14. Apr. 2010 (CEST)
- Haide F.S. Generell fände ich es klasse, wenn auch Minderjährige intern das passive Wahlrecht zuerkannt wird, aufgrund haftungsrechtlicher Gründe stimme ich diesem Antrag zu, der Schutz Minderjähriger ist etwas sehr Wichtiges und sollte auch bei den Piraten wichtig sein
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Minderjährige sollten nicht allein wegen ihres Alters von der Vorstandsarbeit ausgeschlossen werden. Bei vorstandsinternen Abstimmungen gibt es nach meiner Einschätzung kein Problem. Die Eltern können einmal der Wahl des Minderjährigen zustimmen bzw. haben dies bereits implizit mit der Zustimmung zum Parteibeitritt getan. Dass es weniger geschickt ist, eine Parteigliederung in Geschäften nach außen durch einen Minderjährigen vertreten zu lassen, sollte der wählenden Versammlung ja bekannt sein. Jonas M. 18:56, 14. Apr. 2010 (CEST)
- Xandy
- Sebastian Pochert
- Jyw 17:45, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Andena 19:34, 15. Apr. 2010 (CEST)
- icho40
- Ans 15:45, 18. Apr. 2010 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Verstoß gegen Wahlgesetze?
Bitte klären, ob diese Bestimmung gegen verschiedene Wahlgesetze verstößt. Piraten die zum Zeitpunkt der Wahl volljährig sein werden (und damit das passive Wahlrecht haben!), es zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung aber noch nicht sind, wird durch diesen Antrag ihr Wahlrecht entzogen. Jonas M. 18:59, 14. Apr. 2010 (CEST)
- Hier geht es nur um parteiinterne Ämter. Die Aufstellung zur Wahl für Volksvertretungen bleibt davon unberührt. Nico.Ecke 10:27, 15. Apr. 2010 (CEST)
- Das sollte dann auch da stehen Jonas M. 12:07, 15. Apr. 2010 (CEST)
Dein Argument?
Argument 2
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