Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Passives Wahlrecht ab 18

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Passives Wahlrecht ab 18
Änderungsantrag Nr.
T120
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (6)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, nach Absatz 5 des §4 in Abschnitt A folgenden Absatz einzufügen:
(6) Das passive Wahlrecht haben Piraten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Begründung

Nicht Volljährige können Entscheidungen jeglicher Art (auch im Vorstand) nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten fällen. Alternativ könnten wir Vorstandsmitglieder, die nicht nach "außen" wirken, definieren. Aber das ist derzeit zu aufwendig.

Eine gute Zusammenfassung: Minderjaehrige im Verein






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Buccaneerps 18:42, 14. Apr. 2010 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Minderjährige sollten nicht allein wegen ihres Alters von der Vorstandsarbeit ausgeschlossen werden. Bei vorstandsinternen Abstimmungen gibt es nach meiner Einschätzung kein Problem. Die Eltern können einmal der Wahl des Minderjährigen zustimmen bzw. haben dies bereits implizit mit der Zustimmung zum Parteibeitritt getan. Dass es weniger geschickt ist, eine Parteigliederung in Geschäften nach außen durch einen Minderjährigen vertreten zu lassen, sollte der wählenden Versammlung ja bekannt sein. Jonas M. 18:56, 14. Apr. 2010 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Verstoß gegen Wahlgesetze?

Bitte klären, ob diese Bestimmung gegen verschiedene Wahlgesetze verstößt. Piraten die zum Zeitpunkt der Wahl volljährig sein werden (und damit das passive Wahlrecht haben!), es zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung aber noch nicht sind, wird durch diesen Antrag ihr Wahlrecht entzogen. Jonas M. 18:59, 14. Apr. 2010 (CEST)


Dein Argument?

Argument 2

...