Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Passives Wahlrecht ab 18
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| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Passives Wahlrecht ab 18
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (6)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, nach Absatz 5 des §4 in Abschnitt A folgenden Absatz einzufügen:
(6) Das passive Wahlrecht haben Piraten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
- Begründung
Nicht Volljährige können Entscheidungen jeglicher Art (auch im Vorstand) nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten fällen. Alternativ könnten wir Vorstandsmitglieder, die nicht nach "außen" wirken, definieren. Aber das ist derzeit zu aufwendig.
Eine gute Zusammenfassung: Minderjaehrige im Verein
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Buccaneerps 18:42, 14. Apr. 2010 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Minderjährige sollten nicht allein wegen ihres Alters von der Vorstandsarbeit ausgeschlossen werden. Bei vorstandsinternen Abstimmungen gibt es nach meiner Einschätzung kein Problem. Die Eltern können einmal der Wahl des Minderjährigen zustimmen bzw. haben dies bereits implizit mit der Zustimmung zum Parteibeitritt getan. Dass es weniger geschickt ist, eine Parteigliederung in Geschäften nach außen durch einen Minderjährigen vertreten zu lassen, sollte der wählenden Versammlung ja bekannt sein. Jonas M. 18:56, 14. Apr. 2010 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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