Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen II

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Titel = Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen II
Änderungsantrag Nr.
T094
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §6 (6)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, in Abschnitt A §6 Abs. 6 die Worte "die Ordnungsmaßnahme treffenden" durch das Wort "übergeordneten" zu ersetzen.

Begründung

In der derzeitigen Form verstößt der Absatz gegen das Parteiengesetz (PartG) §16. Im PartG ist geregelt, daß der Parteitag einer höheren Gliederung die Ordnungsmaßnahmen bestätigen muß. In der derzeitigen Satzung ist es der Parteitag der Gliederung, gegen den die Ordnungsmaßnahme läuft.

Vor der Änderung

(6) (...) Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...) ...

Nach dieser Änderung

(6) (...) Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des übergeordneten Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...) ...






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Trias
  2. Neismark
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Miriam - Wenn die Maßnahme von einen Vorstand eines höheren Gebietsvereins getroffen wird, dann wird die Entscheidung hierüber von der Mitgliederversammlung getroffen, die dem Vorstand zugeordnet ist, so verstehe ich das. Wenn der Bundesvorstand als höchster Gebietsverein eine Entscheidung trifft, welche Mitgliederversammlung ist dann zuständig?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Das ist eine klarere Formulierung des gleichen Sachverhaltes Neismark 04:38, 10. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

...