Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen II
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- Titel = Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen II
- Änderungsantrag Nr.
- T094
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A: §6 (6)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, in Abschnitt A §6 Abs. 6 die Worte "die Ordnungsmaßnahme treffenden" durch das Wort "übergeordneten" zu ersetzen.
- Begründung
In der derzeitigen Form verstößt der Absatz gegen das Parteiengesetz (PartG) §16. Im PartG ist geregelt, daß der Parteitag einer höheren Gliederung die Ordnungsmaßnahmen bestätigen muß. In der derzeitigen Satzung ist es der Parteitag der Gliederung, gegen den die Ordnungsmaßnahme läuft.
Vor der Änderung
(6) (...) Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...) ...
Nach dieser Änderung
(6) (...) Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des übergeordneten Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...) ...
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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