Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Neue Mitgliedsbeitragsstruktur

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Titel = Mitgliedsbeitragsänderung
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung - Abschnitt B: Finanzordnung / § 2 - Mitgliedsbeitrag
Beantragte Änderungen

Der BPT möge folgende Änderung der Mitgliedsbeitragsstruktur beschließen:

Alte Fassung

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.
(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

Neue Fassung

(1) Den Mitgliedsbeitrag bestimmt das Mitglied innerhalb des folgenden Beitragsfensters selbst. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 18 € (1,50 Euro pro Monat) bis maximal 600 € (50 Euro pro Monat) pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. Macht das Mitglied bis zum 1. Oktober vor Fälligkeit gegenüber seinem zuständigen Schatzmeister - falls dieser fehlt, dem Vorstand - des für ihn zur Beitragserhebung zuständigen Bundes- bzw. Landesvorstandes keine Angabe über die Höhe, so wird der Mitgliedsbeitrag regelmäßig auf 36 € (3 Euro pro Monat) festgesetzt. Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.
(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.
Begründung

Siehe die Gedanken von Alu (sinngemäß zitiert):

  1. "...Die Aufzählung der Ermässigungstatbestände ist nicht vollständig (Student, Schüler, Erwerbslose)....
  2. Es fehlen beispielsweise Gefängnisinsasse, Asylbewerber, illegaler Einwanderer, Unterhaltspflichtig bis zum Existenzminimum, Privatinsolvenzbetroffener.
  3. Datenerhebung gegen das Motto der PIRATEN: Datenvermeidung/minderung.
  4. Nachweise (auch wenn sie optional sind) halten wir für "undenkbar und nicht wünschenswert"."
  5. Durch die Selbstbestimmung des Beitrages können Mitglieder auch die Politik der Partei bzw. des jeweiligen Vorstandes "bewerten".
  6. Es gibt den Mitgliedern die Möglichkeit, die Partei "unbürokratisch" zu unterstützen und den Jahresbeitrag den eigenen Finanzen anzugleichen.
  7. Langfristige Entlastung des Schatzmeisters und der Verwaltung.
  8. Die Regelung soll erstmalig zusammen mit dem nächsten Fälligkeitsdatum in Kraft treten.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Disi 16:06, 2. Mär. 2010 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Entlastung des Schatzmeisters und der Verwaltung

Statt jährlich irgendwelchen Nachweisen nachzuhecheln oder irgendwelche Beschlüsse über die Reduzierung des Mitgliedsbeitrages fällen zu müssen, genügt es jetzt, die gemachten Angaben über die Beitragshöhe der Mitglieder in die Datenbank einzupflegen. Der Schatzmeister kann aufgrund der Finanzlage Empfehlungen für die Beitragshöhe aussprechen. Die HV findet in den meisten fällen am Anfang des Jahres statt bzw. in den Ferien der Kinder. --Idee 18:48, 28. Feb. 2010 (CET)

OK, bin ich dafür keine Nachweise zu fordern, aber macht es Sinn im Gegenzug jetzt für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag zu machen? Ich denke das ist ziemlich unnötige Bürokratie. --Trias 19:57, 28. Feb. 2010 (CET)
Stichtag für den individuellen Beitrag ist z.B. der 1.10, alle Angaben die danach kommen, kann man für das nächste Jahr als gültig ansehen. Der Schatzmeister muss also nicht irgendwelche Nachweise einfordern/anmahnen, sondern einfach die "schriftlichen" Angaben einpflegen. Liegen diese nicht vor, gilt der alte Beitrag oder die 36€ Regelung.
Der Schatzmeister hat den Überblick über die Finanzen, er kann auf der HV, die vor dem 1.10 stattfinden sollte, die finanzielle Lage anschaulich erklären und die Mitglieder zu höheren Beiträgen ermahnen. Er kann auch die ML oder das Forum oder andere Kommunikationsmittel benutzen, um auf die finanzielle Lage aufmerksam zu machen. Dann braucht man nicht stets einen SÄA machen, um den MBeitrag für alle anzuheben...dann drängt man auch die raus, die sich eine Anhebung gar nicht leisten können. Oder man zwingt sie einen Antrag beim Vorstand zu stellen...
--Idee 20:26, 28. Feb. 2010 (CET)
Ich hatte das hier schonmal erwaehnt und bekommt meine volle Unterstuetzung. Das ist eine praktikable und unbuerokratische Loesung fuer alle Gesellschaftsgruppen, danke Idee (Disi 16:06, 2. Mär. 2010 (CET))

Schatzmeister?

Welcher Schatzmeister ist gemeint? --Trias 20:00, 28. Feb. 2010 (CET)

Derjenige, der für das einzelne, betroffene Mitglied zuständig ist.

Änderung mitten im Beitragsjahr ?

Bei Änderungen des Beitrags innerhalb eines Kalenderjahres, müssen viele viele Schatzmeister wieder viele viele Stunden damit verbringen, die Beiträge anzupassen:

  1. Die Beitragsforderungen müssen angepasst werden
  2. die bereits versandten Mahnungen müssen geändert werden
  3. die an den Landesverband gezahlte Umlage muss neu errechnet werden
  4. die an den Bund gezahlte Umlage muss neu errechnet werden
  5. der Bund muss die an die PPI abzuführende Umlage neu ermitteln
  6. der Steuerberater muss mehr Stunden aufwenden und in Rechnung stellen
  7. die Wirtschaftsprüfer müssen mehr Stunden aufwenden und in Rechnung stellen

Wir haben ziemlich wenig Geld - Warum soll dafür unbedingt die Arbeitsbelastung der Schatzmeister noch weiter steigen ? Schwan 15:50, 2. Mär. 2010 (CET)

Zu kompliziert

Obwohl dieser Antrag angeblich auf meiner Idee basiert, halte ich das vorgeschlagene Vorgehen für viel zu kompliziert. Meine Idee war erstmal nur die Minderungstatbestände nicht aufzuzählen und auf Nachweise zu verzichten. Die Nummern 1-4 sind erarbeiteter Konsens im Vorstand LV Nds. Tatsächlich haben wir im LV Nds bisher die Regelung gehabt, dass das Mitglied den Beitrag frei bestimmen kann, aber ein Mindesbeitrag zu zahlen ist. Das halte ich allerdings inzwischen für unpraktikabel. Besser ist es einen festen (niedrigen!) Mindestbeitrag und einen festen (hohen) Normalbeitrag zu haben. Wenn das Mitglied etwas spenden will, bitte. Das muss aber kein Beitrag sein. --Alu 21:14, 1. Mär. 2010 (CET)

Die Nachweise für eine Beitragsstruktur mit Ermäßigung muss man recht lange aufbewahren (6 Jahre?) Und wenn jedesmal nach einer Hauptversammlung, also jährlich, das Archiv wechselt, weil ein anderer Schatzmeister schließlich die letzten 3 Jahre durchgehen muss, um etwaige Forderungen für die PIRATEN vor der Verjährung zu sichten, dann ist das ein enormer Aufwand.

kompliziert? Erklärung für das Verfahren

1. Neues Mitglied

a) vor dem 1. Oktober: Person füllt Aufnahmeantrag aus und wählt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag aus. Auf dem Aufnahmeantrag ist dabei etwa folgende Passage zu lesen:

"|_| 18 € Mindestbeitrag (ermäßigter Beitrag für geringstvermögende Mitglieder)

|_| eigener Beitrag =____€

|_| 600 € maximaler Beitrag

ohne Angabe wird der Mitgliedsbeitrag auf 36 € angesetzt (gem. § x Satzung)."

- ohne weitere Angabe nur Aufnahmeantrag

Verwaltung bekommt Aufnahmeantrag, pflegt den Beitrag ein, heftet den Antrag in den Ordner und Schatzmeister bucht den Mitgliedsbeitrag anteilig (1/12 pro Monat des MBeitrages, evtl. abgerundet 0,99 Cent = 0 Cent) bis zum 01.01 ab oder kontrolliert den Eingang bei Barzahler/Überweiser, bei einer Abweichung zum angegebenen Beitrag:
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung des Beitrags => Frage nach der Differenz!
=> Eingang höher/niedriger als der sich aus dem Aufnahmeantrag ergebene Beitrag? => Nachzahlung oder Korrektur des Softwaresystems (Zahlendreher, falsche Rundung zugunsten des Zahlers, weil Teiljahresbetrag)

- mit weiterer Angabe bis zum 1. Oktober

Mitglied wird aktiv und schickt der Finanzbuchhaltung (Schatzmeister) neben dem Aufnahmeantrag später die Angabe, welchen Mitgliedsbeitrag er ab 01.01 bezahlen möchte. Die Angabe wird in Schriftform in seiner Akte festgehalten:
-Beitrag ist geringer als der Mindestbeitrag
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur für 01.01
=> Antrag auf Reduzierung/Erlaß des Mitgliedsbeitrags? => Vorstandsbeschluß
-Beitrag ist ein anderer als der im Aufnahmeantrag angegeben oder über Maximalbeitrag:
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Bestätigung des Eingangs! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur des bisherigen Beitrags für die Buchung am 01.01

b) nach dem 1. Okt

- ohne weitere Angabe nur Aufnahmeantrag Person füllt Aufnahmeantrag aus und wählt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag aus. Auf dem Aufnahmeantrag ist dabei etwa folgende Passage zu lesen:

"|_| 18 € Mindestbeitrag (ermäßigter Beitrag für geringstvermögende)

|_| eigener Beitrag =____€

|_| 600 € maximaler Beitrag

ohne Angabe wird der Mitgliedsbeitrag auf 36 € angesetzt (gem. § x Satzung)."

Verwaltung bekommt Aufnahmeantrag, pflegt den Beitrag ein, heftet den Antrag in den Ordner und Schatzmeister bucht den Mitgliedsbeitrag anteilig (1/12 pro Monat des MBeitrages, evtl. abgerundet 0,99 Cent = 0 Cent) bis zum 01.01 ab oder kontrolliert den Eingang bei Barzahler/Überweiser, bei einer Abweichung zum angegebenen Beitrag:

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung des Beitrags! => Frage nach der Differenz! => Eingang höher/niedriger als der sich aus dem Aufnahmeantrag ergebene Beitrag? => Korrektur der Buchung oder im Softwaresystem (Zahlendreher, falsche Rundung zugunsten des Zahlers, weil Teiljahresbetrag)

- mit weiterer Angabe nach dem 1. Oktober vor Fälligkeit (01.01); gilt als neue Beitragsangabe für das folgende (nicht nächste, da verfristet) Kalenderjahr => "+1 Jahr"

Verwaltung bekommt nach 01 Oktober den Aufnahmeantrag und (später) auch die weitere Angabe, pflegt den Beitrag ein (Notiz für künftigen Beitrag), heftet den Antrag/Angabe in den Ordner und Schatzmeister bucht den aktuellen Mitgliedsbeitrag anteilig (1/12 pro Monat des MBeitrages, evtl. abgerundet 0,99 Cent = 0 Cent) bis zum 01.01 ab oder kontrolliert den Eingang bei Barzahler/Überweiser, bei einer Abweichung zum angegebenen Beitrag:
-Beitrag ist geringer als der Mindestbeitrag
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur für 01.01 +1 Jahr
=> Antrag auf Reduzierung/Erlaß des Mitgliedsbeitrags? => Vorstandsbeschluß +1 Jahr
-Beitrag ist ein anderer als der im Aufnahmeantrag angegeben oder über Maximalbeitrag:
Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Bestätigung des Eingangs! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur des bisherigen Beitrags für die Buchung am 01.01 +1 Jahr

2. Bestandsmitglied (altes Mitglied)

a) vor dem 01. Oktober

Mitglied wird aktiv und schickt der Finanzbuchhaltung (Schatzmeister) die Angabe vor dem Stichtag, welchen Mitgliedsbeitrag er bezahlen möchte. Die Angabe wird in Schriftform in seiner Akte festgehalten.

-Beitrag ist geringer als der Mindestbeitrag

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur für 01.01
=> Antrag auf Reduzierung/Erlaß des Mitgliedsbeitrags? => Vorstandsbeschluß

-Beitrag ist ein anderer als der im Kalendervorjahr angegebene oder über Maximalbeitrag:

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur des bisherigen Beitrags für die Buchung am 01.01

b) nach dem 01. Oktober vor Fälligkeit (01.01)

Gilt als neue Beitragsangabe für das folgende (nicht nächste, da verfristet) Kalenderjahr => "+1 Jahr"

Mitglied wird aktiv und schickt der Finanzbuchhaltung (Schatzmeister) die Angabe, welchen Mitgliedsbeitrag er bezahlen möchte. Die Angabe wird in Schriftform in seiner Akte festgehalten:

-Beitrag ist geringer als der Mindestbeitrag

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur für 01.01 +1 Jahr
=> Antrag auf Reduzierung/Erlaß des Mitgliedsbeitrags? => Vorstandsbeschluß +1 Jahr

-Beitrag ist ein anderer als der im Kalendervorjahr angegebene oder über Maximalbeitrag:

Verwaltung ruft/mailt Mitglied an und fragt nach:
=> Eingangsbestätigung! => Mißverständnis, Zahlendreher? => Korrektur des bisherigen Beitrags für die Buchung am 01.01 +1 Jahr

Keine Nachweise, keine Satzungsänderungen wegen Beiträge, keine multiplen Mahnungen => Mitgliedschaft ruhend bis Zahlung => keine Rechte des Mitglieds bis Zahlung des nicht verjährten fälligen Gesamtbeitrags => kein Ausschluß notwendig => Entlastung der Verwaltung! --Idee 01:18, 2. Mär. 2010 (CET)


Mindestbeitrag zu hoch

Unabhaengig vom sonstigen Inhalt des Antrags [zu dem ich mir noch keine abschliessende Meinung gebildet habe], halte ich den Mindestbeitrag - der ja, wenn ich das richtig verstanden habe, den ermaessigten Beitrag ersetzen soll - fuer zu hoch.

Momentan wurde dieser vom Bundesvorstand auf 12€/Jahr festgesetzt, davor betrug er in einigen LVs teilweise nur 1€/Jahr. Bis vor kurzem betrug der regulaere Mitgliedsbeitrag 20€/Jahr - nur 2€ mehr als der von dir geforderte Mindestbeitrag. Und das finde ich irgendwie einfach zu hoch.

Wir wollen doch eigentlich jedem ermoeglichen, Mitglied zu werden - unabhaengig von seiner finanziellen Lage. --Yuri 01:07, 3. Mär. 2010 (CET)