Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Monatlicher Mitgliedsbeitrag
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Monatlicher Mitgliedsbeitrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / 2. Abschnitt B: Finanzordnung 2.2 § 2 Mitgliedsbeitrag Absatz 2 (Änderung)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, den Absatz 2 wie folgt abzuändern:
Alte Fassung:
Neue Fassung:
- Begründung
Auch ein Mitglied mit ermäßigtem Beitrag müßte laut der aktuellen Fassung 3€ pro Monat bezahlen.
Antragskollision: Neue MB-Struktur
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- NetReaper 20:07, 6. Mär. 2010 (CET)
- Alu 21:00, 6. Mär. 2010 (CET)
- Carina 00:59, 7. Mär. 2010 (CET)
- Getiteasy
- Flexi 16:57, 13. Mär. 2010 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Ich habe die Form des Antrags angeglichen. Es Stand dort "Mitgliedschaft" statt "Mitgliedsbeitrag". Nebenbei habe ich zur besseren Orientierung Finanzordnung dazugeschrieben, damit das "2.2" besser hervorgehoben wird. Ich hoffe, es war recht so. --Idee 17:38, 25. Feb. 2010 (CET)
- Wieso beziehen wir uns denn hier auf den Zeitpunkt des Austrittes, wenn in §4(5) festgelegt ist, dass bereits bezahlte Beiträge beim Austritt nicht zurückerstattet werden? -- Jonas M. 18:45, 11. Mär. 2010 (CET)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...