Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Monatlicher Mitgliedsbeitrag

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Version vom 13. März 2010, 16:57 Uhr von Flexi (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Monatlicher Mitgliedsbeitrag
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / 2. Abschnitt B: Finanzordnung 2.2 § 2 Mitgliedsbeitrag Absatz 2 (Änderung)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, den Absatz 2 wie folgt abzuändern:

Alte Fassung:

Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

Neue Fassung:

Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 pro Monat des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.
Begründung

Auch ein Mitglied mit ermäßigtem Beitrag müßte laut der aktuellen Fassung 3€ pro Monat bezahlen.

Antragskollision: Neue MB-Struktur






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. NetReaper 20:07, 6. Mär. 2010 (CET)
  2. Alu 21:00, 6. Mär. 2010 (CET)
  3. Carina 00:59, 7. Mär. 2010 (CET)
  4. Getiteasy
  5. Flexi 16:57, 13. Mär. 2010 (CET)
  6.  ?
  7. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Ich habe die Form des Antrags angeglichen. Es Stand dort "Mitgliedschaft" statt "Mitgliedsbeitrag". Nebenbei habe ich zur besseren Orientierung Finanzordnung dazugeschrieben, damit das "2.2" besser hervorgehoben wird. Ich hoffe, es war recht so. --Idee 17:38, 25. Feb. 2010 (CET)

  • Wieso beziehen wir uns denn hier auf den Zeitpunkt des Austrittes, wenn in §4(5) festgelegt ist, dass bereits bezahlte Beiträge beim Austritt nicht zurückerstattet werden? -- Jonas M. 18:45, 11. Mär. 2010 (CET)

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

...