Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Monatlicher Mitgliedsbeitrag
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| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Monatlicher Mitgliedsbeitrag
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / 2.2 § 2 Mitgliedschaft Absatz 2 (Änderung)
- Beantragte Änderungen
Alte Fassung:
Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.
Neue Fassung:
Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 pro Monat des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.
- Begründung
Auch ein Mitglied mit ermäßigtem Beitrag müßte laut der aktuellen Fassung 3€ pro Monat bezahlen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...