Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Monatlicher Mitgliedsbeitrag

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Version vom 25. Februar 2010, 14:20 Uhr von MichaelG (Diskussion | Beiträge)

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Monatlicher Mitgliedsbeitrag
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / 2.2 § 2 Mitgliedschaft Absatz 2 (Änderung)
Beantragte Änderungen

Alte Fassung:

Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

Neue Fassung:

Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 pro Monat des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.
Begründung

Auch ein Mitglied mit ermäßigtem Beitrag müßte laut der aktuellen Fassung 3€ pro Monat bezahlen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

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