Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag Aufteilung PPI

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Anteil Mitgliedsbeitrag PPI
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / §2 (5)
Beantragte Änderungen

Die 5% fuer PPI sollen vom Anteil des Bundes abgehen. Die Aenderung tritt ab dem naechsten Geschaeftsjahr in Kraft.

Alte Fassung:

Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.

Neue Fassung:

Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 35% des Beitrags erhält der Bundesverband für sich sowie zusätzlich 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.
Begründung

Momentan ist die Formulierung zumindest missverständlich - sollte der Beitrag extra zu den 40% hinzukommen, wird sogar mehr verteilt, als es gibt, da in den nächsten Abschnitten weitere 60% verteilt werden.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Andreas Hölzl
  3. Trias
  4. Sylvia Poßenau
  5. Oliver Schönemann
  6. Christoph B.
  7. Mike Nolte
  8.  ?
  9. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Unklarheit

Ja, aber "5% von etwas" ist auch nicht eindeutig. Besser "35% erhält der Bund und 5% PPI (das durch den Bund überwiesen wird)". Oder wir entfernen die Durchführungsregel ganz. --Bernd 'eckes' Eckenfels 13:13, 28. Jan. 2010 (CET)

Deshalb steht da ja "5% davon", wobei sich "davon" auf den vorherig genannten Anteil bezieht ;)
Aber wenn es dir mehr zusagt, aender ich es auch ab - Hauptsache, es werden keine 105% mehr verteilt. --Yuri 19:44, 28. Jan. 2010 (CET)

zu hoch

Dafür. Ich muss allerdings anmerken, dass ich 5% für zu viel halte, dafür dass auf dieser Ebene kaum Arbeit geleistet wird. Auch wäre es extrem ungleich: Mit 5% von uns würden wir die gesamte PPI finanzieren, weil andere Länder noch nicht die Stärke haben. --Trias 09:52, 24. Feb. 2010 (CET)

Ich habe mich dabei mal prinzipiell an der aktuellen Satzung orientiert. --Yuri 00:51, 26. Feb. 2010 (CET)

Gültigkeit ab wann ?

Bitte noch ein Gültigkeitsdatum eingeben, ab wann der Beitragsanteil geändert werden soll. Änderungen der Beitragsordnung mitten im Monat kosten sehr viel Zeit bei der Rechnungslegung, weil jeder was anderes rechnet. Schwan 23:27, 25. Feb. 2010 (CET)