Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag Aufteilung PPI

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Version vom 23. Februar 2010, 10:37 Uhr von Validom (Diskussion | Beiträge)

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Anteil Mitgliedsbeitrag PPI
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / §2 (5)
Beantragte Änderungen

Die 5% fuer PPI sollen vom Anteil des Bundes abgehen.

Alte Fassung:

Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.

Neue Fassung:

Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 35% des Beitrags erhält der Bundesverband für sich sowie zusätzlich 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.
Begründung

Momentan ist die Formulierung zumindest missverständlich - sollte der Beitrag extra zu den 40% hinzukommen, wird sogar mehr verteilt, als es gibt, da in den nächsten Abschnitten weitere 60% verteilt werden.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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