Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag - Erhöhung
| Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Mitgliedsbeitrag - Erhöhung
- Änderungsantrag Nr.
- TE108
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (1-3)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, im Abschnitt B der Bundessatzung im §2 im Absatz 1 die Zahl 36 durch die Zahl 60 zu ersetzen.
im Absatz 2 die Zahl 3 durch die Zahl 5 zu ersetzen.
Sowie folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer anzufügen:
- Begründung
Aktuelle Fassung:
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.
(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.
Neue Fassung:
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 60 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.
(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 5 € pro Monat zu berechnen.
Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.
(neu) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.
Die Piratenpartei braucht für laufende politische Arbeit wie für Aktionen finanzielle Mittel, die im Moment ziemlich knapp sind. Der jetzige Mitgliedsbeitrag ist auch im Vergleich zu anderen Parteien extrem niedrig. Insofern sollte definitiv keine Minderung, sondern vielmehr eine Erhöhung des regulären Mitgliedsbeitrags auf der Tagesordnung stehen. Regelungen zur Beitragsmiderung bleiben hiervon unberührt - zwei Vorschläge von mir dazu unter Beitragsermäßigung 1 und Beitragsermäßigung 2.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Haide F.S.
- Thomas-BY
- Magnum
- Bragi Meine Anträge finde ich zwar sehr viel besser, ich würde bei Ablehnung aber für diesen stimmen
- Posbi 21:00, 22. Apr. 2010 (CEST) (obwohl andere Vorschläge besser sind)
- Twix 18:08, 23. Apr. 2010 (CEST)
- Queue 14:54, 25. Apr. 2010 (CEST)
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Disi 11:58, 19. Apr. 2010 (CEST)
- Benjamin Stöcker (finde andere vorschläge besser)
- Sbeyer 16:41, 20. Apr. 2010 (CEST) Bin für Selbstbestimmung des Beitrags, könnte auch zu Mehreinnahmen führen.
- datenritter 14:32, 25. Apr. 2010 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Parteifinanzierung - Obergrenze
könnte bitte noch jemand der sich damit auskennt, die Parteienfinanzierung dazu erläutern? Soweit ich das verstanden habe, bekommen wir mindestens von der Bundestagswahl 09 jährlich Geld, allerdings bis zu der obergrenze unserer selbst erwirtschafteten mittel. Somit wäre es interessant, ob und wieviel wir nächstes jahr zusätzlich "vom Staat" bekommen würden, wenn wir den mitgliedsbeitrag auf 60 € erhöhen. danke. --Scumm 00:38, 21. Apr. 2010 (CEST)