Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitgliedsausweis Rückgabe

Aus Piratenwiki
< Archiv:2010
Version vom 13. März 2010, 17:24 Uhr von Flexi (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Rückgabe Mitgliedsausweis
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / §5 (2)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, dass in §5 (2) die Rückgabe des Mitgliedsausweises gestrichen wird.

Alte Fassung:

Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.

Neue Fassung:

Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen.
Begründung

Die Ausweise sind nicht fälschungssicher und dienen auch nicht zur Identifizierung, es ist somit nutzlos die Mitgliedsausweise von Mitgliedern, welche die Mitgliedschaft beendigen, einzusammeln. Außerdem wird dadurch Verwaltungsaufwand eingespart.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Boris Turovskiy
  3. Trias
  4. Andreas Hölzl
  5. stoon
  6. disi
  7. NineBerry
  8. Fab
  9. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --BorisK 12:41, 23. Feb. 2010 (CET)
  2. Kekzpriester sofern Mitgliederausweise lt Satzung weiterhin ausgegeben werden (s. andere Anträge betr. Ausweise)
  3. Cain
  4. Alu 20:53, 6. Mär. 2010 (CET)
  5. Haide F.S.
  6. Flexi 17:24, 13. Mär. 2010 (CET)
  7.  ?
  8. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Siehe Ausführungen von Idee: Je nach Qualität des Mitgliedsausweises, kann man ihn nicht mehr zurückgeben, weil z.B. ein aus Papier bestehender Ausweis nicht die Haltbarkeit hat, wie sie Plastikkarten haben. Grund: Keine einheitlichen Mitgliedsausweise satzungsbestimmt vorgesehen. --Idee 18:16, 24. Feb. 2010 (CET)

Wenn sinnvolerweise nach § 3 Abs. 6 die Austeilung eines Mitgliedsausweis zu streichen ist, entfällt automatisch auch § 5 Abs. 2 Satz 1 (Rückgabe des Ausweises nach Beendigung der Mitgliedschaft). DIe Satzung sollte von diesen DIngen wirklich entrümpelt werden, Stichwort: Ballast über Bord werfen. HKLS 13:28, 30. Jan. 2010 (CET)
da stimme ich dir sogar zu, die Rueckgabe muss nicht extra erwaehnt werden wenn der Ausweis nur als eine Art Emblem gilt und nicht zur Akkreditierung. Ich habe auch noch dutzdende alte Ausweise fuer Clubs oder Bankkarten :) --disi 15:55, 25. Feb. 2010 (GMT)

Nichtsdestoweniger finde ich, dass Mitgliedsausweise zurückgegeben werden müssen, nämlich dann, wenn man sie wiederverwenden kann und der Ausweis entsprechend teuer war. Es bleibt dem Mitglied stets unbenommen zu sagen, dass der Mitgliedsausweis abhanden gekommen ist, dann kann das Mitglied den Ausweis schlichtweg nicht mehr zurückgeben. Ein Mitglied, das den Ausweis zurückgeben muss (weil beendete Mitgliedschaft) hat zuweilen auch kein Geld mehr, um Ersatz für den Ausweis aufzubringen. --Idee 18:19, 24. Feb. 2010 (CET)