Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitarbeit Pflicht
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Keine Pflicht zur Mitarbeit
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / §4 (1)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt die Worte und die Pflicht aus §4 Abs. 1 zu streichen.
Alte Version:
Neue Version:
- Begründung
Dieser Absatz entspricht einfach nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Niemand kann zur Mitarbeit genötigt werden, und wer es möchte sollte auch einfach Mitglied sein und seinen Beitrag zahlen können, damit ist uns auch schon geholfen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Enigma
- Fizz
- Tessarakt
- Boris Turovskiy
- NetAndroid
- Nicole.staubus
- Martin K.
- Oliver Schönemann
- Andreas Girlich
- Mike Nolte
- disi
- Markus Arnold
- NineBerry
- Jonathan Gruner
- Fab
- Flexi 17:28, 13. Mär. 2010 (CET)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Gerhard
- ValiDOM
- Christian
- Benjamin Stöcker
- Alu 20:52, 6. Mär. 2010 (CET)
- Haide F.S.
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Trias (bitte mal ein Jurist äußern)
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Parteiengesetz
§ 6 Satzung und Programm PartG: "(2) Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über 1. Namen sowie Kurzbezeichnung, sofern eine solche verwandt wird, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei, 2. Aufnahme und Austritt der Mitglieder, 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder..."
Die Satzung muss sowas wie Pflichten für Mitglieder enthalten. Wenn nicht an dieser Stelle, dann an anderer; auch wenn es praxisfern ist. Man könnte evtl. daran denken, dass auch ein Engagement in den öffentlichen Bereichen (Forum, Mailinglisten, Newsserver, Wiki) Parteiarbeit darstellt und dies in die Satzung schreiben. Ich halte das aber auch für praxisfern, weil wir ja nicht speichern. --Idee
- Mitgliedsbeitrag ist Pficht. --Trias 13:28, 25. Feb. 2010 (CET)
- Nur wenn es in der Satzung so festgehalten wird, wenn also der Passus so bleibt wie er ist. In der Finanzordnung erkenne ich keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages. Wenn es nach der Finanzordnung geht, könnte man die auch so lesen, dass der Mitgliedsbeitrag freiwillig zu entrichten ist. Wenn man den MBeitrag freiwillig entrichtet, ist er zu diesem Zeitpunkt fällig und in der Höhe an den und den zu leisten.
- Nebenbei: Gibt es denn eine Ordnungsstrafe der Partei, wenn ein Mitglied nicht für die Partei arbeitet/arbeiten kann? Es kann niemand zu irgend einer Parteiarbeit gezwungen werden. Das versuchen die Politiker über die ARGE, die Job-Center usw., aber wer nicht will, der will halt nicht.
- --Idee 00:25, 26. Feb. 2010 (CET)
- Ich sehe da keinen Zwang, Pflichten zu erwaehnen. Pflichten muessen wohl nur in der Satzung erwaehnt werden, so sie denn vorhanden sind. -- Fab 04:04, 12. Mär. 2010 (CET)
- Siehe oben, das ParteienG § 6 Nr. 3.--Idee 02:53, 13. Mär. 2010 (CET)
Anwendung in der Praxis
Ich interpretiere diesen Absatz eher als Pflicht zur Einhaltung der Rahmenbedingungen die diese Satzung mit sich bringt. Da es auch keinen Praxisfall gab/gibt/geben wird wo ein Mitglied wegen Inaktivität raus geschmissen wird, würde ich diesem SÄA so nicht zustimmen wollen. Nebenbei sei noch die Bemerkung erlaubt, dass hier auch wieder nur von dem Bundesverband sowie dem Landesverband ausgegangen wird und keiner weiteren Untergliederung. Dies sollte man dementsprechend auch noch mit einbringen.--ThYpHoOn 18:31, 23. Feb. 2010 (CET)
- Ich glaube wir haben das Problem, das "Pflicht" in diesem Kontext juristisch verstanden wird. Also so, dass das Mitglied quasi mit der Satzung einen Vertrag eingeht.. Im normalen Sprachgebrauch wird es mE lockerer verwendet, im Sinne von "man soll". Ich denke das ist der Fall bei dieser Fassung. Deswegen sollten wir den Passus streichen, auch wenn man natürlich Mitarbeit wünschenswert ist. --Trias 09:48, 24. Feb. 2010 (CET)
Pflicht zur Einhaltung der Satzung?
Ich verstehe diese Pflicht aber nicht nur als eine solche zur Mitarbeit. Sondern auch, eben nicht gegen die Satzung und damit die Grundsätze der Piratenpartei zu verstoßen. Oder sehe ich das falsch? ValiDOM
Zweck der Piratenpartei fördern ?
Wie kann man denn den Zweck der Piratenpartei fördern ? Ich finde, der ganze Satz ist unglücklich gewählt und sollte deshalb besser völlig neu formuliert werden, statt nur ein Wort rauszunehmen. Schwan 13:54, 24. Feb. 2010 (CET)
- Durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Diese Pflicht sollte jeder haben. Und sich an die Satzung zu halten auch.