Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Kleiner Parteitag

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Kleiner Parteitag
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §9x
Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden §9x in die Bundessatzung (Abschnitt A) aufzunehmen, wobei x den alphabetisch nächsten freien Kleinbuchstaben beschreibt.

§9x Kleiner Bundsparteitag
  1. Der Kleine Bundesparteitag ist die Delegiertenversammlung auf Bundesebene.
  2. Der Kleine Bundesparteitag ist dem Bundesparteitag gleichgestellt, die Regelungen des §9b gelten entsprechend. Die Abhaltung eines Bundesparteitags oder eines kleinen Parteitags stellen Alternativen dar.
  3. Der Kleine Bundesparteitag hat die selben Rechte wie der Bundesparteitag, sofern sie sich aus dieser Satzung, inclusive des aktuellen Paragraphen, ergeben. Abweichend hiervon, ist der Kleine Bundesparteitag nicht dazu berechtigt Änderungen an Satzung- und Grundsatzprogramm zu beschließen.
  4. Die Bundesdelegierten werden durch die Landesverbände gewählt. Sofern die Satzung eines Landesverbandes keine eigenen Regelungen enthält, erfolgt die Wahl durch den Landesparteitag.
  5. Der Bundesparteitag legt eine Delegiertenquote fest. Sie beschreibt wieviele Delegierten ein Landesverband pro Mitglied erhält.
  6. Die Amtszeit der Delegierten ist das Kalenderjahr. Die erste Amtszeit ist das Jahr 2011.
  7. Der Stichtag ist der 1. September. Der Bundesvorstand berechnet mit der aktuellen Quote die Anzahl der Delegierten, welche für die darauf folgende Amtszeit auf die Landesverbände entfallen und unterrichtet die Landesverbände davon. Diese führen bis zum Beginn der Amtszeit Delegiertenwahlen durch und melden die Ergebnisse an den Bundesvorstand. Wählt ein Landesverband keine oder nicht alle Delegierten bis zum Beginn der Amtszeit sind Wahlen auch während der Amtszeit möglich, bis dahin nimmt der Landesverband nur mit der aktuell gewählten Anzahl an Deligierten statt.
  8. Die Landesverbände können Ersatzdelegierte wählen, welche die Delegierten bei Abwesenheit während der gesamten Versammlung vertreten. Ein Ersatzdelegierte kann nicht selbst Delegierter sein und kann nie mehr als einen Delegierten vertreten.
Begründung

Grundsatzdiskussion: [1]






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

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