Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Informationelle Selbstbestimmung und Integrität informationstechnischer Systeme
| Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- T099
- Beantragt von
- unbekannt
- Programm
- Schlagworte Pro
- Grundrechte, Datenschutz, lebendige Demokratie, Piraten-Thema
- Schlagworte Contra
- Formal bereits gültig
- Beantragte Änderungen
Der Bundesparteitag möge beschließen, im Grundsatzprogramm in Kapitel 2 (Privatsphäre und Datenschutz), Unterkapitel 2.1 (Privatsphäre) nach dem Satz "Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis." folgenden Satz einzufügen:
Die Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollen in das Grundgesetz aufgenommen werden.
Außerdem soll im selben Absatz in dem Satz "Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind." das Wort
"Diesem" mit dem Wort "Dem"
ersetzt werden.
- Begründung
Die Piratenpartei Deutschland fordert in ihrem Parteiprogramm, das Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnis zu einem Kommunikationsgeheimnis auszuweiten. Dieses würde Kommunikation zwischen informationstechnischen Systemen schützen.
Das BVerG hat in seinem Urteil zur "Onlinedurchsuchung" ein Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme erklärt. Dieses schützt informationstechnische Systeme an sich.
Bereits 1983 hat das BVerG in einem Urteil zur Volkszählung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht anerkannt. Dieses Recht bezieht sich grundsätzlich auf alle Daten, egal wie sensibel sie sind oder wo sie gespeichert werden.
Das geforderte Kommunikationsgeheimnis und das erklärte Grundrecht auf Integrität informationstechnischer Systeme ergänzen sich somit. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt die Grundlage für den Datenschutz dar.
Diese Grundrechte sollen in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden. Da diese zwar nach dem BVerG geltendes Recht sind, jedoch von der Politik nicht in die Verfassung aufgenommen wurden, möchten wir dies erreichen. Wer eine Verfassung ließt, sollte alle ihm gewährten Grundrechte dort auch niedergeschrieben finden. Dies wäre ein Ausdruck lebendiger Demokratie durch aktive Pflege und Weiterentwicklung der Grundrechte in einer sich verändernden Welt.
Anzumerken ist, dass das BVerG nach eigener Aussage mit dem Grundrecht der Integrität informationstechnischer Systeme "Schutzlücken" im Grundrechtekatalog schließt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neues-Computer-Grundrecht-schuetzt-auch-Laptops-und-Daten-im-Arbeitsspeicher-184298.html). Mit diesem Grundrecht begegnet man der Argumentation der Online-Durchsuchungs-Befürworter, man würde keine Kommunikation abhören, weil man technisch gesehen Informationen abgreift, bevor diese das System verlassen.
Im weiterem Verlauf des Textes das Wort "Diesem" durch "Dem" zu ersetzen dient ausschließlich der Formschöheit des Textes.
Der Landesparteitag Bayern 2010.1 hat einen programmatischen Antrag beschlossen, der die Aussagen dieses Antrags mit einschließt.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...