Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme - Version 2

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Version vom 7. April 2010, 01:09 Uhr von RhoTP (Diskussion | Beiträge)

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Tor, JAP, Freifunk, Rechtssicherheit
Schlagworte Contra
Unbeabsichtigte Verpflichtungen
Beantragte Änderungen

Für alle Diensteanbieter offener, anonymer Netzzugangssysteme (z.B. Freifunk, Tor, JAP) fordern wir, dass für sie eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur analog zu Telekommunikationsgesetz §6 Abs.1 möglich wird.

Betreiber aller Formen anonymer Netzzugangssysteme sind nicht verantwortlich für den Datenverkehr, der durch andere über den freigegebenen Netzzugang bewirkt wird. Die Beweislast liegt beim Kläger.

Begründung

Durch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist als Rechtsfolge die Haftungsfreiheit auch nichtgewerblicher Anbieter für durch ihre Knoten geleiteten Datenverkehr gesichert.

Bei dieser Fassung besteht die Gefahr, daß durch die Anmeldung auch neue Pflichten für Knotenbetreiber enstehen. Vergleiche daher: Antragsfabrik/Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme - Version 2






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

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