Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme - Version 2
| Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Programm
Parteiprogramm
- Schlagworte Pro
- Tor, JAP, Freifunk, Rechtssicherheit
- Schlagworte Contra
- Unbeabsichtigte Verpflichtungen
- Beantragte Änderungen
Für alle Diensteanbieter offener, anonymer Netzzugangssysteme (z.B. Freifunk, Tor, JAP) fordern wir, dass für sie eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur analog zu Telekommunikationsgesetz §6 Abs.1 möglich wird.
Betreiber aller Formen anonymer Netzzugangssysteme sind nicht verantwortlich für den Datenverkehr, der durch andere über den freigegebenen Netzzugang bewirkt wird. Die Beweislast liegt beim Kläger.
- Begründung
Durch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist als Rechtsfolge die Haftungsfreiheit auch nichtgewerblicher Anbieter für durch ihre Knoten geleiteten Datenverkehr gesichert.
Bei dieser Fassung besteht die Gefahr, daß durch die Anmeldung auch neue Pflichten für Knotenbetreiber enstehen. Vergleiche daher: Antragsfabrik/Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme - Version 2
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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