Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Grundrechtseinschränkungen in Schulgesetzen
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- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Programm
Wahlprogramm/Parteiprogramm
- Schlagworte Pro
- Grundrechte. Grundgesetz
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Antrag auf Ergänzung der bildungspolitischen Ziele: Die Piratenpartei macht sich für eine Bildungspolitik ohne gesetzlich verankerte Grundrechtseinschränkungen stark und setzt sich für die Streichung entsprechender Paragraphen in den Schulgesetzen ein.
- Begründung
Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind das Rückgrat unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung, auf die wir mit Recht stolz sind und für deren strikte Wahrung wir uns als Piraten einsetzen. Insofern ist es besonders beschämend für unsere Demokratie, das diese Grundrechte für den heranwachsenden Bürger schon eingeschränkt werden und das auch noch durch Länderrecht. Dies vermittelt den jungen Menschen zum einen, dass ihnen von der Gesellschaft diese Grundrechte nicht zugebilligt werden. Andererseits, da diese Grundrechte durch Landesrecht außer Kraft gesetzt werden, wird den jungen Menschen ein Bild der Beliebigkeit unserer Gesetzgebung und auch der Achtung der Grundrechte vermittelt. Diesen Missstand gilt es abzustellen, auch gegen den Willen der etablierten Parteien (allen voran CDU und SPD), die für dafür verantwortlich sind. Die Grundrechte gelten für alle Mitglieder unserer Gesellschaft, unabhängig auch davon, ob sie 8 Monate oder 80 Jahre alt sind. Wir sollten uns um folgenden Sachverhalt bewusst sein: Wenn wir unsere Jugend durch die Einschränkung von Grundrechten schützen wollen, so werden sie später auch weniger Skrupel haben ihre gesellschaftlichen Probleme durch Grundrechtseinschränkungen zu lösen. Wenn wir die Grundrechte der Jungend aktiv schützen, dann werden sie später auch eher für den Schutz der Grundrechte Anderer eintreten. Und wir sollten auch nicht vergessen, das der ganzen Nachbarländer Deutschland, ja sogar eigentlich alle westlichen Demokratien bis auf Deutschland ihre Bildungspolitik ohne Grundrechtseinschränkungen durchführen.
Beispiel:
Brandenburgisches Schulgesetz §145 Einschränkung von Grundrechten:
Das Grundrecht der Freiheit der Person gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 9 der Verfassung des Landes Brandenburg wird nach Maßgabe der Bestimmungen über das Schulverhältnis und über die Schulpflicht eingeschränkt. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes sowie Artikel 8 der Verfassung des Landes Brandenburg wird nach Maßgabe der Bestimmung über Untersuchungen eingeschränkt. Das Grundrecht auf Datenschutz gemäß Artikel 11 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg wird nach Maßgabe der Bestimmungen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und über wissenschaftliche Untersuchungen eingeschränkt.
Schulgesetz NRW
§125 Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz werden eingeschränkt:
1. das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 54 (Schulgesundheit),
2. das Grundrecht der Freiheit der Person gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der §§ 34 bis 41 (Schulpflicht) sowie des § 42 Abs. 1 (Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis),
3. das Grundrecht der Pflege und Erziehung der Kinder gemäß Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 36 Abs. 2 und 3 (Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstandes),
4. das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 41 Abs. 4 (Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Schulpflicht).
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Kommentar=======================
Ich war zwischen Herbst 2001 und Frühjahr 2008 Mitglied einer Elterninitiative, die ausgezogen war um etwas zu unternehmen gegen die jede Eigeninitiative erstickende deutsche Schulpflicht, und gegen die in deren Gefolge veranstaltete Allotria der Jugendämter. Im Zuge dieser 7 Jahre wandelte sich das Ziel dieser Initiative von der Verbesserung der persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen weg und hin zur Stärkung der elterlichen Rechte an ihren Kindern gegenüber den diesbezüglichen staatlichen Rechten, obwohl die technologische Entwicklung in dieser Zeit gerade in die entgegen gesetzte Richtung deutete und weiter deutet. Grund dessen war die Dominanz religiös - und esoterisch motivierter homeschooler. Mit der BGB-Gesetzesnovelle vom Sommer 2008, bei der der Bundestag die Aufnahme der Schulpflicht in ein Bundesgesetz einstimmig verabschiedet hat, endete die Initiative. Nun kommen diese religiös - und esoterisch motivierter homeschooler hierher und versuchen die Stärkung der elterlichen Rechte an ihren Kindern gegenüber den diesbezüglichen staatlichen Rechten zur Abstimmung zu bringen, okkupieren damit das Thema Schulpflicht und machen eine Diskussion über die mittlerweile aus jeder Perspektive sichtbaren, mittlerweile groben schulpflichtbedingten Einschränkungen der Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen unmöglich. Für die Schlüssigkeit der Argumentation dieser religiös - und esoterisch motivierten homeschooler ist kennzeichnend, dass sie entweder mit der UN-Kinderechtskonvention argumentieren oder mit Art. 6, Abs. 2, GG, aber dabei unterschlagen, dass nach der aktuellen, von EUGhMn bestätigten deutschen Rechtsprechung das Sorgerecht der Eltern ein ausschliesslich aus der Sorgebedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen resultierendes abgeleitetes Recht ist, und dass die Stärkung der elterlichen Rechte an ihren Kindern gegenüber den diesbezüglichen staatlichen Rechten keine Steigerung der Wirksamkeit der UN-Kinderrechtskonvertion impliziert. Zu Schluss zitiere ich die Mutter meiner Tochter: „Wenn alle homeschooler so sind wie die Neubronners, muss die Schulpflicht unbedingt erhalten bleiben“. Harry
- Und was hat das mit den Grundrechtseinschränkungen zu tun? Die Schulpflichtdebatte ist ein völlig andres Thema!
Dafür
Grundrechte gelten für alle Menschen. Eine magische Grenze (18 Jahre, Hautfarbe, Rasse, Geschlecht) zu ziehen, darf nicht existieren. Die Piraten sollten das als allererste wissen.
Dagegen - Beispiel Thüringen
Die hier genannten Gesetze ergeben sich aus der Schulpflicht. Ich sehe deshalb nicht, warum du diesen Antrag zusaetzlich zu deinem anderen (Reform der Schulpflicht) stellst. Das eine ergibt sich aus dem anderen. --Frieda 13:55, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Das sind zwei unterschiedliche Schuhe. Ich sehe nicht, das sich das eine zwangsläufig aus dem anderen ergibt. Als Beispiel möge die Schulpflicht und die Einschränkungen Brandenburgs in Richtung informelle Selbstbestimmung/Datenschutz dienen. Wenn ich also eine Schulpflicht in Form einer Unterrichtspflicht einführe, bleibt davon der des Artikel des brandenburgischen Schulgesetzes unberührt.
„(3) Die Schüler sind verpflichtet, sich den Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes zu unterziehen. Näheres wird durch Rechtsverordnung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium geregelt. Personen, denen die Sorge für die Person eines Schülers zusteht, sind verpflichtet, diese Untersuchungen zu dulden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“
– Th. Schulgesetz § 55 Schulgesundheitspflege
Die Grundrechtseinschränkung ist in diesem Fall sinnvoll, da ein Arzt ein Kind schon anfassen muss um es zu untersuchen. --Beni 14:08, 28. Mär. 2010 (CEST)
Körperliche Unversehrtheit: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_k%C3%B6rperliche_Unversehrtheit
- Also unser Arzt schafft es auch unsere Kinder zu untersuchen ohne körperliche Unversehrtheit einzuschränken - allerdings ist er ein echter Arzt, den wir frei wählen und der unser Vertrauen genießt und kein Schularzt der das Kindobjekt ob seiner Tauglichkeit mustern will und auf die Einschränkung körperlicher Unversehrtheit angewiesen ist. Wenn diese Untersuchung abgeschafft wird, dann wird die Schule die Kinder dort abholen müssen, wo sie sind, anstatt sie vorher auf einen gewissen Stand zu normieren um dann ein Standardprogramm abspulen zu können. Diese Einschränkung ist für die Kinder normativ und kommt nur einer schlechten Schule entgegen.
- Zum Arzt geht man, um sich heilen zu lassen aber nicht um seine körperliche Unversehrtheit einschränken zu lassen.
- Um es mal polemisch zu sagen, der Schularzt soll das Kind untersuchen, nicht obduzieren. --Steto123 20:44, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Schade dass manche Piraten so unreflektiert Grundrechtseinschränkungen befürworten, obwohl wir das auf der BAG schon besprochen haben --1000Sunny 18:01, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Das möchte ich sehen, wie Euer Arzt Untersuchungen durchführt ohne dabei jemanden anzufassen/abzutasten oder in den Mund zu schauen. Genau da beginnt die körperliche Unversehrtheit. Oder denkst Du etwa, dass für eine Amtsärztliche Untersuchung wird ein Finger abgehackt?
- Gleichzeitig sollte bei diesen Untersuchungen sichergestellt werden, das diese nicht von dem Arzt mit dem Vertrauen der Eltern durchgeführt wird. Hier geht es um den Schutz der Kinder vor Misshandlungen durch die Eltern. Derartiges ist leider auch Realität in unserer Gesellschaft. Beispiele dafür hatte ich Dir in der AG-Bildung genannt. --Beni 19:13, 28. Mär. 2010 (CEST)
- Hmmm, warum ist sowas eigentlich im Schulgesetz verankert? Gibt es keine Gesetze und/oder Verordnungen, wo das besser aufgehoben ist? (Womöglich wäre es nicht mal Ländersache, wenn es nicht im Schulgesetz stände.) --Shinta 16:34, 29. Mär. 2010 (CEST)
Vielleicht wäre es gut eine Fragestunde zu machen? Wie wäre das? Die Antragssteller werden sich ja was dabei gedacht haben.
- Ich möchte sehen, wo Anfassen des Arztes einer Grundrechtseinschränkung bedarf. Gibt es da ein Ärztegesetz? Das ist konstruiert. Du traust also nicht nur den Eltern nicht, sondern auch dem Arzt nicht. Bravo. An dieser Politik sollten wir uns orientieren, dann überholen wir die CDU. 1000Sunny 19:17, 28. Mär. 2010 (CEST)
Dagegen - kein Alternativkonzept, reine Homeschool-Lobbyarbeit
Unter dem Deckmäntelchen der "Grundrechtseinschränkung" zielt auch dieser Antrag auf die Abschaffung der Schulpflicht in ganz Deutschland ab. Solange kein tragfähiges Konzept für eine Alternative steht ist so ein Antrag abzulehnen, will man sich nicht der Gefahr von reiner Lobbypolitik der Homeschooler aussetzen. Ich bitte zu bedenken, dass sich auch Scientology für eine Abschaffung der Schulpflicht einsetzt. Die Argumentation der "Einschränkung der Freiheit durch Schulpflicht" ist der Homeschooling-Fraktion bisher nicht gelungen und nicht stichhaltig, hier wird mit Schlagworten der Piraten ein gefährlicher und in keiner Weise konsensfähiger Antrag unterbreitet. Wünschenswert wäre ein Antrag zur Verbesserung der Schul- und Ausbildungssituation in Deutschland bzw. den Ländern, nicht jedoch der Ausstieg und die Verlagerung in den in diesem Fall obskuren Privatsektor, der für Promillebereiche von Schülern möglicherweise Verbesserungen bieten könnte, die große Mehrheit der Eltern und Schüler jedoch überfordert, keine Verbesserung bringt sowie den Staat und die Länder aus der Verantwortung zur Stellung einer verbesserten Bildungsinfrastruktur entlässt. Gegen reine Klientelpolitik, für verbesserte Bildung: So platt lässt sich mein Nein zu diesem Antrag beschreiben. OldHolgi 13:15, 29. Mär. 2010 (CEST)