Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Grundrechtseinschränkungen in Schulgesetzen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Grundrechte. Grundgesetz
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Antrag auf Ergänzung der bildungspolitischen Ziele: Die Piratenpartei macht sich für eine Bildungspolitik ohne gesetzlich verankerte Grundrechtseinschränkungen stark und setzt sich für die Streichung entsprechender Paragraphen in den Schulgesetzen ein.

Begründung

Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind das Rückgrat unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung, auf die wir mit Recht stolz sind und für deren strikte Wahrung wir uns als Piraten einsetzen. Insofern ist es besonders beschämend für unsere Demokratie, das diese Grundrechte für den heranwachsenden Bürger schon eingeschränkt werden und das auch noch durch Länderrecht. Dies vermittelt den jungen Menschen zum einen, dass ihnen von der Gesellschaft diese Grundrechte nicht zugebilligt werden. Andererseits, da diese Grundrechte durch Landesrecht außer Kraft gesetzt werden, wird den jungen Menschen ein Bild der Beliebigkeit unserer Gesetzgebung und auch der Achtung der Grundrechte vermittelt. Diesen Missstand gilt es abzustellen, auch gegen den Willen der etablierten Parteien (allen voran CDU und SPD), die für dafür verantwortlich sind. Die Grundrechte gelten für alle Mitglieder unserer Gesellschaft, unabhängig auch davon, ob sie 8 Monate oder 80 Jahre alt sind. Wir sollten uns um folgenden Sachverhalt bewusst sein: Wenn wir unsere Jugend durch die Einschränkung von Grundrechten schützen wollen, so werden sie später auch weniger Skrupel haben ihre gesellschaftlichen Probleme durch Grundrechtseinschränkungen zu lösen. Wenn wir die Grundrechte der Jungend aktiv schützen, dann werden sie später auch eher für den Schutz der Grundrechte Anderer eintreten. Und wir sollten auch nicht vergessen, das der ganzen Nachbarländer Deutschland, ja sogar eigentlich alle westlichen Demokratien bis auf Deutschland ihre Bildungspolitik ohne Grundrechtseinschränkungen durchführen.

Beispiel:

Brandenburgisches Schulgesetz §145 Einschränkung von Grundrechten:

Das Grundrecht der Freiheit der Person gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 9 der Verfassung des Landes Brandenburg wird nach Maßgabe der Bestimmungen über das Schulverhältnis und über die Schulpflicht eingeschränkt. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes sowie Artikel 8 der Verfassung des Landes Brandenburg wird nach Maßgabe der Bestimmung über Untersuchungen eingeschränkt. Das Grundrecht auf Datenschutz gemäß Artikel 11 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg wird nach Maßgabe der Bestimmungen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und über wissenschaftliche Untersuchungen eingeschränkt.

Schulgesetz NRW

§125 Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz werden eingeschränkt:

1. das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 54 (Schulgesundheit),

2. das Grundrecht der Freiheit der Person gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der §§ 34 bis 41 (Schulpflicht) sowie des § 42 Abs. 1 (Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis),

3. das Grundrecht der Pflege und Erziehung der Kinder gemäß Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 36 Abs. 2 und 3 (Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstandes),

4. das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 41 Abs. 4 (Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Schulpflicht).






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Aloxo
  2. 1000Sunny
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Frieda
  2. Beni siehe Beispiel Thüringen
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Dafür

Alle Menschen haben das Recht auf Grundrechte. Eine magische Grenze (18 Jahre, Hautfarbe, Rasse, Geschlecht) zu ziehen, darf nicht existieren.


Dagen - Beispiel Thüringen

Die hier genannten Gesetze ergeben sich aus der Schulpflicht. Ich sehe deshalb nicht, warum du diesen Antrag zusaetzlich zu deinem anderen (Reform der Schulpflicht) stellst. Das eine ergibt sich aus dem anderen. --Frieda 13:55, 28. Mär. 2010 (CEST)


Th. Schulgesetz § 55 Schulgesundheitspflege

(3) Die Schüler sind verpflichtet, sich den Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes zu unterziehen. Näheres wird durch Rechtsverordnung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium geregelt. Personen, denen die Sorge für die Person eines Schülers zusteht, sind verpflichtet, diese Untersuchungen zu dulden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

Die Grundrechtseinschränkung ist in diesem Fall sinnvoll, da ein Arzt ein Kind schon anfassen muss um es zu untersuchen. --Beni 14:08, 28. Mär. 2010 (CEST)

Also unser Arzt schafft es auch unsere Kinder zu untersuchen ohne körperliche Unversehrtheit einzuschränken - allerdings ist er ein echter Arzt, den wir frei wählen und der unser Vertrauen genießt und kein Schularzt der das Kindobjekt ob seiner Tauglichkeit mustern will und auf die Einschränkung körperlicher Unversehrtheit angewiesen ist. Wenn diese Untersuchung abgeschafft wird, dann wird die Schule die Kinder dort abholen müssen, wo sie sind, anstatt sie vorher auf einen gewissen Stand zu normieren um dann ein Standardprogramm abspulen zu können. Diese Einschränkung ist für die Kinder normativ und kommt nur einer schlechten Schule entgegen.

Zum Arzt geht man, um sich heilen zu lassen aber nicht um seine körperliche Unversehrtheit einschränken zu lassen. Schade dass manche Piraten so unreflektiert Grundrechtseinschränkungen befürworten, obwohl wir das auf der BAG schon besprochen haben --1000Sunny 18:01, 28. Mär. 2010 (CEST)

Argument 2

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