Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gründungsversammlung streichen
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Gründungsversammlung streichen
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt Grundlagen §9, §9a Abs. 6 und §11 Abs. 1
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage, sämtliche Verweise auf die Gründungsversammlung zu streichen. Davon betroffen sind folgende Paragraphen:
Abschnitt Grundlagen §9
Alte Fassung:
(1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.
(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 10.09.2006.Neue Fassung:
(1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag und das Bundesschiedsgericht.
(2) Gestrichen
Abschnitt Grundlagen §9a Abs. 6
Alte Fassung:
Neue Fassung:
Abschnitt Grundlagen §11 Abs. 1
Alte Fassung:
Neue Fassung:
- Begründung
Die GV liegt mittlerweile über drei Jahre zurück und wird niemals wiederholt werden.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Ron
- Donald 12:46, 3. Mär. 2010 (CET)
- NineBerry
- -- Privacy 21:50, 16. Mär. 2010 (CET)
- Gerd Fleischer
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Neismark
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Datenvermeidung
Einzig aus Gründen der Datenvermeidung könnte man sich den Antrag überlegen. --Idee 01:19, 26. Feb. 2010 (CET)
Tranquillo: Gibt es überhaut Gründe die FÜR das Entfernen der "Gründerversammlung" sprechen ausser der Datensparsamkeit? Ich sehe keine. (Man belehre mich bitte!) Nur "weil die Anderen es auch nicht haben" reicht mir nicht. Darum gegen diesen Antrag und schnell zum nächsten.
PartG
§ 6 Satzung und Programm PartG Nr. 11 "eine Urabstimmung der Mitglieder..." Gemeint ist die Gründung. --Idee 01:19, 26. Feb. 2010 (CET)
- Nö, damit ist die Auflösung oder Verschmelzung mit anderen Parteien gemeint. Hat mit Gründung nichts zu tun. MichaelG 08:56, 26. Feb. 2010 (CET)
Ämter
Ich glaube, so manches Amt möchte den Geburtstag der PIRATEN wissen z.B.: Finanzamt. Um das Geburtsdatum nachzuweisen sind wohl nicht nur die damaligen Gründerdokumente aussagekräftig, sondern auch die aktuelle Satzung. Allein um die Piratenpartei als solche identifizieren zu können. --Idee 01:19, 26. Feb. 2010 (CET)
- warum denn nur von den PIRATEN? brauchen die anderen Parteien dies nicht? In deren Satzungen gibt es keine GV - warum auch, das hat da auch nix verloren (nicht signierter Beitrag von Ron (Diskussion | Beiträge) )
- Die anderen Parteien sind auch schon etwas älter (und gehören zum Estrablishment)
- --Idee 19:09, 28. Feb. 2010 (CET)
Juristische Klausel
Vielleicht ist die Erwähnung der Gründungsversammlung eine jur. Klausel, damit sie tatsächlich nicht noch einmal stattfinden kann. Würde sie erneut stattfinden können, hätte sich die alte Partei nämlich aufgelöst oder wäre mit der Neugegründeten verschmolzen oder stell Dir vor die 7 Gründungsmitglieder von damals würden das insgeheim nochmal machen können. ;) Was das für die finanziellen Mittel bedeuten würde, mag ich mir gar nicht ausmalen.(nicht signierter Beitrag von Idee (Diskussion | Beiträge) )
- und vielleicht freut sich der Mann im Mond darüber ;) - bei den Juristen gbt es kein vielleicht, entweder is es so oder nicht, in den Satzungen der anderen Parteien steht nichts davon, also kann es auch nicht so sein (nicht signierter Beitrag von Ron (Diskussion | Beiträge) )
... im Sinne der Gründungsversammlung
Ich finde den Punkt wichtig. Bei der Logo-Diskussion begab es sich zB, dass der letzte gültige Beschluss von der Gründungsversammlung war. Ich halte es für keine gute Idee, die Beschlüsse der Gründungsversammlung zu "löschen", zumindest solange man nicht neu beschluss darüber gefasst hat. --Trias 23:38, 28. Feb. 2010 (CET)
- Die Beschlüsse würden nicht gelöscht werden, die erfolgten auf Grundlage der damals gültigen Regelungen. --Donald