Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederungsautonomie

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Version vom 13. März 2010, 17:28 Uhr von Flexi (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Gliederungsautonomie
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / §7 (2)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, die weitere Untergliederung der Partei den Landesverbänden zu überlassen.

Alte Fassung:

Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

Neue Fassung:

Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Ein Landesverband darf nicht Gliederungen anderer Landesverbände an sich ziehen. Sollte keine Regelung in der Satzung des jeweiligen Landesverbandes getroffen sein, so untergliedert sich dieser in Bezirksverbände, Kreisverbände und Ortsverbände die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte und Gemeinden sind. Das bilden eines Kreisverbandes aus mehreren Landkreisen ist gestattet.
Begründung

Bezirke gibt es nicht in jedem Bundesland und wenn sind sie teilweise sehr unpraktisch für die Arbeit vor Ort. Multikreisverbände sind bei unserer Größe sinnvoller als Einzelkreisverbände und daher muss Rechtssicherheit geschaffen werden, auch wenn die AG Recht den Pargraph bereits jetzt so auslegt das Multikreisverbände möglich sind. Die Landesverbände kennen die Gegebenheiten in ihrem Bundesland am besten und sollten dies selbst regeln dürfen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Wobble (Wenn formal korrekt formuliert)
  2. Trias
  3. Silberpappel 10:09, 24. Feb. 2010 (CET)
  4. Oliver Schönemann
  5. ValiDOM
  6. Neismark
  7. Natural
  8. Rainer Sinn
  9. Ron
  10. Piratenkauz
  11. NineBerry
  12. Alu
  13. Hase
  14.  ???

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Fizz (Meinung geändert, manche Leute müssen anscheinend doch vor sich selbst geschützt werden)
  2. Flexi 17:27, 13. Mär. 2010 (CET) Das kann doch in der Landessatzung abweichend gereglt werden!
  3.  ?
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Konform zu PartG?

Ist das ganze so PartG konform? (IMHO NEIN, hätte aber gern weitere meinungen)

Partg §7:"Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. ... Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig." Benjamin Stöcker
Vielleicht einfach Abändern in: Die Gebietsverbände können sich gemäß §7 des Parteiengesetzes untergliedern. Dann haben wir maximale Flexibilität. --Wobble 17:22, 23. Feb. 2010 (CET)
Wir haben LVs, das ist mE ausreichend. Wir müssen nur so viele Gliederungen bilden, sodass den Mitgliedern eine ausreichende Mitarbeit möglich ist. Ob das der Fall ist, sollen die LVs selbst entscheiden. Die Formulierung von Wobble ist vermutlich treffsicherer. --Trias 09:56, 24. Feb. 2010 (CET)
Falsch. Wie gegliedert wird muss in der Satzung stehen und ich würde sagen, dass das Gesetz Bundessatzung meint. Ich würde es so interpretieren. Benjamin Stöcker
Wo genau liege ich oder Wobble falsch? Ich lasse mich ja gerne berichtigen, zumal ich sicher nicht mit Expertenwissen beschlagen bin in diesem Bereich. mE ist es Ausreichend, wenn die Bundessatzung Regelungen trifft. --Trias 11:21, 24. Feb. 2010 (CET)
Ich glaube du legst das PartG zu sklavisch aus. Die FDP hat in ihrer Satzung stehen:

Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Ein Landesverband darf nicht Gliederungen anderer Landesverbände an sich ziehen. Außerhalb Deutschlands können Auslandsgruppen nach den näheren Bestimmungen dieser Satzung bestehen.

--Trias 11:21, 24. Feb. 2010 (CET)
Falsch war das mit dem müssen, denn wir müssen mehr, es gibt ein Gliederungsgebot irgendwo. Soll heißen man MUSS Untergliederungen dulden und fördern, sozusagen ;) In der Sache WIE man das regelt war ich mir eben nicht sicher, aber du hast mich jetzt überzeugt und ich wäre genau dafür die Regelung der FDP zu kopieren. Prinzipiell dafür, soll doch jeder LV das so machen, wie ihm das passt. Bitte dann aber auch in den Antrag gleich die Finanzordnung mitändern, denn dort wird das Geld an Kreisverbände verteilt. Das sollte dann jeder LV auch selber regeln! Benjamin Stöcker
Guter Hinweis. Das muss noch rein in den Antrag. Gliederungsgebot ist im §7 drin, aber eben so dass eine angemessene Mitarbeit ermöglicht wird. Das können die LVs selbst entscheiden. uU ist duch Internet sowas auch gar nicht mehr so arg nötig... --Trias 12:45, 24. Feb. 2010 (CET)

Das verstößt leider gegen das PartG §7! http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__7.html.

Könntest du deine Beiträge in Zukunft signieren? Danke.
Ich sehe das nicht so, da ich ja faktisch auf die Landessatzungen verweise, ich werde bei der AG Recht anfragen, gegebenenfalls werde ich noch auf die Landessatzungen verweisen. Falls dies alles nicht möglich ist, werde ich einen neuen formulieren. --Natural 22:20, 12. Feb. 2010 (CET)
Hä? --Tessarakt 23:59, 12. Feb. 2010 (CET)

Zweideutigkeit?

Zustimmung, allerdings halte ich das "zuständig" für zweideutig, was hier ausgedrückt werden soll ist ja die entsprechende Gliederung. Also so was wie "entsprechenden Gliederung" finde ich besser. Oder den kompletten Satz verlängern, da ist sowieso noch ganz klar um was es geht "Stimmberechtigt in Versammlungen ausgetragen durch eine Parteigliederung sind nur Piraten die Mitglieder der Gliederung sind, und nicht mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug sind. Wahlberechtigt in Aufstellungsversammlungen sind Piraten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (insbesondere Wohnort) und nicht mit dem Mitgliedsbeiträgen in Verzug sind." oder so was? --Bernd 'eckes' Eckenfels 18:07, 8. Jan. 2010 (CET)

Zersplitterung

Bedenken: Im Rahmen der Föderalismusdiskussion und -umsetzung zersplittert die Bundesrepublik in immer kleinere Einheiten. Strukturen - und damit letztlich auch Srukturen und Funktionen innerhalb der Partei - würden nicht mehr erkennbar und mehr und mehr verwischen. Vorschlag zur Ergänzung: "Orts- Kreis und Bezirksverbände können sich zu größeren Einheiten zusammenschließen." HKLS 18:41, 24. Jan. 2010 (CET)

Ja, aber das sollte in einem eigenen SÄA beantragt werden. --Bernd 'eckes' Eckenfels 18:46, 24. Jan. 2010 (CET)
Das kann ich gerne machen bzw. wäre zu überlegen, dazu möchte ich aber erst Meinungen hören. HKLS 12:49, 30. Jan. 2010 (CET)
Bei deinem Vorschlag können sie sich doch ebenso zersplittern. Der Vorschlag setzt voraus dass die Piraten das verhindern wollen, das können sie aber auch wenn die Landesverbände dies selbst regeln. Auch werden durch die Formulierung Regionalverbände weiterhin nicht erlaubt. --Natural 19:26, 7. Feb. 2010 (CET)
Ist denke ich durch das PartG schon gegeben (Das zusammenlegen von Verbänden) Benjamin Stöcker

Übergangszeit

Die wenigsten Landesverbände haben entsprechende Regelungen in ihren Satzungen. Es wird dauern, bis das alle nachgeholt haben. Bis dahin muss zumindest klar sein, dass jeweils Gliederungsbestimmungen von den Landesvorständen ersatzweise für die Satzungsregelungen beschlossen werden können/sollten. ValiDOM

Ich weiß was du meinst, kann das aber gerade nicht sinnvoll in den Vorschlag integireren, Vorschlag? --Natural 17:19, 25. Feb. 2010 (CET)
Für Bayern hab ich es mal versucht: http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik_Bayern/Untergliederung , einfach einen Defaultfall einbauen.

Finanzordnung

Es wurde die Inkonsistenz zur Finanzordnung angesprochen, aber auch heute passt das bereits nicht, da keine BzV und Regionalverbände erwähnt werden. Die Verantwortun also einfach an die LV abgeben? Ich weiß, das muss in einen anderen SaÄa :) --Natural 17:19, 25. Feb. 2010 (CET)

Das ist in der Finanzordnung ja drin, das der LV das selbständig regeln kann, was die LVs mit Bezirksverbänden auch tun. Die gibt es ja nicht in jedem Bundesland. Benjamin Stöcker

Begründung zu Ablehnung

Ich bin gebeten worden meinen Satz von oben zu kommentieren. Was mit diesem SÄA möglich würde ist das, was in NRW gerade passiert ist: Die LMV hat das Gründen von neuen Kreisverbänden (nach derzeitiger Satzung unrechtmäßig) vorerst untersagt. Wenn aus Eigennutz und Unkenntnis (es geht ums Geld) den eigenen Parteikollegen ihre Rechte entzogen werden und gleichzeitig aberkannt wird, das sie zum führen eines Kreisverbandes befähigt sind, so spaltet dies die Partei bis aufs Blut. Der SÄA muss also entsprechend umformuliert werden auf "die Verbände können ihre eigenen Grenzen definieren" oder "Kreise können sich zusammenschließen" wie oben bereits erwähnt. Wichtig ist aber hier das diese Dinge _vor Ort_ entschieden und nicht aufdoktriniert werden. - Fizz 13:12, 7. Mär. 2010 (CET)

Finde diesen Umformulierungsvorschlag von Fizz, wenn ich ihn richtig deute, gut, da er für die intendierte Dezentralisierung zielführender ist! (Auch wenn dieser spezielle NRW-Fall wenn ich das recht in Erinnerung habe andere Gründe hatte [Crew-System vs. Verband-System].) Jonathan Gruner 02:58, 12. Mär. 2010 (CET)