Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederung Stadtstaaten

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Untergliederungen in Stadtstaaten
Änderungsantrag Nr.
T015
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §7 (2)
Beantragte Änderungen

Der §7 Absatz 2

(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

wird ergänzt mit

Landesverbände, die nur eine Gemeinde umfassen, regeln die Grenzen von Untergliederungen in ihrer der Satzung.
Begründung

Die aktuelle Formulierung der Satzung lässt in Berlin, das in identischen Grenzen Land, Stadt, Regierungsbezirk und Gemeinde ist, keine Bezirksverbände oder andere Untergliederungen zu. Ich verstehe den Geist der Satzung so, dass sie auch für Berlin eine Untergliederung zulassen will, die beantragte Formulierung lässt dies auch formal zu.

Achtung Kollisionen


„* Antragsfabrik/Gliederungsautonomie

  • [[Antragsfabrik/Untergliederung_der_Landesverbände“ kann nicht als Seitenname in diesem Wiki verwendet werden.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Hase
  2. Oliver Schönemann
  3. Simon Weiß
  4. mokrates
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Wobble (wenn tatsächlich gemeint ist, was da steht)
  2. Trias
  3. Wigbold
  4. Thomas F
  5. Sebastian Pochert 18:53, 21. Mär. 2010 (CET)
  6. Benjamin Stöcker (Bin für Radikalreform, alle LVs machen das wie es bei ihnen sinnvoll ist)
  7. danebod
  8. Bragi T011 finde ich besser
  9. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Neismark Betrifft die sächsichen Piraten nicht
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Konform zu PartG?

  • Ist das ganze so PartG konform? (IMHO JA, hätte aber gern weitere meinungen)
Partg §7:"Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. ... Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig." Benjamin Stöcker
Ja das geht auch meiner Meinung nach mit PartG konform. PartG regelt die Gliederung der Gebietsverbände für die Stadtstaaten nur als Kann-Bestimmung. Wir würden mit Hases Antrag einzig bestätigen was das Gesetz vorschreibt. Vielleicht eine klarere Formulierung finden, was IMHO der einzige Mehrwert der Änderung wäre. --Mpd 16:35, 23. Feb. 2010 (CET)
Ich verstehe deine Begründung nicht. Wenn ich die Formulierung wörtlich nehme, dürften Stadtstaaten nach der Änderung ihre Gebietsverbände beliebig wählen. Also z.B. dürfte man dann in Berlin einen Gebietsverband "West-Berlin" und einen Gebietsverband "Ost-Berlin" einführen. Wenn tatsächlich nur auf die Kann-Regelung abgezielt wird, dann würde ich den Ergänzungssatz folgendermaßen formulieren: Landesverbände, die nur eine Gemeinde umfassen, können die Untergliederung in Orts- Kreis- und Bezirksverbände ausschließen. --Wobble 17:16, 23. Feb. 2010 (CET)

keine explzite Stadtstaaten-Regelung

Jeder Landesverband soll seine Gliederungen selbst bestimmen können. --Trias 10:14, 24. Feb. 2010 (CET)

Es gibt ja einen entsprechenden Antrag. Sollte der beschlossen werden, dann ist dieser Antrag hier obsolet und würde zurückgezogen.
Er bleibt jedoch gültig, da er einen Fallback bietet, falls der Bund weiterhin die Regelung treffen will.

wenig flexibel

(Überschrift von Trias)

Ich würde hier auch noch klarstellen wollen, daß Kreisverbände auch das Gebiet mehrerer Kreise umfassen dürfen. Außerdem fehlt die vorausschauende Regelung für Stadtverbände, Ortsverbände, etc. (P.S.: Habe im Antrag ein paar Kleinigkeiten verschönert.) --Tessarakt 00:29, 8. Feb. 2010 (CET)

Muss mit Zeitvakuum

Der Satz besagt, dass die Landessatzungen es festschreiben MUSS. Änderungen an der Landessatzung kann aber nur der Landesparteitag beschließen. Was würde also in der Zwischenzeit passieren in der die Änderung noch nicht vollzogen werden konnte? Und Vielleicht will ein Stadtstaat das gar nicht selbst regeln? Vielleicht ist man ja bereits zufrieden? Ich finde das "regeln" sollte mit einem "dürfen ... regeln" ersetzt werden!
Bragi