Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederung Stadtstaaten
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- Titel = Untergliederungen in Stadtstaaten
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / § 7
- Beantragte Änderungen
Der §7 Absatz 2
(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
wird ergänzt mit
Landesverbände, die nur eine Gemeinde umfassen, regeln die Grenzen von Untergliederungen in ihrer der Satzung.
- Begründung
Die aktuelle Formulierung der Satzung lässt in Berlin, das in identischen Grenzen Land, Stadt, Regierungsbezirk und Gemeinde ist, keine Bezirksverbände oder andere Untergliederungen zu. Ich verstehe den Geist der Satzung so, dass sie auch für Berlin eine Untergliederung zulassen will, die beantragte Formulierung lässt dies auch formal zu.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Hase
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Wobble (wenn tatsächlich gemeint ist, was da steht)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
- die bisherige Diskussion findet sich hier
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Ist das ganze so PartG konform? (IMHO JA, hätte aber gern weitere meinungen)
- Partg §7:"Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. ... Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig." Benjamin Stöcker
- Ja das geht auch meiner Meinung nach mit PartG konform. PartG regelt die Gliederung der Gebietsverbände für die Stadtstaaten nur als Kann-Bestimmung. Wir würden mit Hases Antrag einzig bestätigen was das Gesetz vorschreibt. Vielleicht eine klarere Formulierung finden, was IMHO der einzige Mehrwert der Änderung wäre. --Mpd 16:35, 23. Feb. 2010 (CET)
- Ich verstehe deine Begründung nicht. Wenn ich die Formulierung wörtlich nehme, dürften Stadtstaaten nach der Änderung ihre Gebietsverbände beliebig wählen. Also z.B. dürfte man dann in Berlin einen Gebietsverband "West-Berlin" und einen Gebietsverband "Ost-Berlin" einführen. Wenn tatsächlich nur auf die Kann-Regelung abgezielt wird, dann würde ich den Ergänzungssatz folgendermaßen formulieren: Landesverbände, die nur eine Gemeinde umfassen, können die Untergliederung in Orts- Kreis- und Bezirksverbände ausschließen. --Wobble 17:16, 23. Feb. 2010 (CET)
- Ja das geht auch meiner Meinung nach mit PartG konform. PartG regelt die Gliederung der Gebietsverbände für die Stadtstaaten nur als Kann-Bestimmung. Wir würden mit Hases Antrag einzig bestätigen was das Gesetz vorschreibt. Vielleicht eine klarere Formulierung finden, was IMHO der einzige Mehrwert der Änderung wäre. --Mpd 16:35, 23. Feb. 2010 (CET)
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...