Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gliederung Stadtstaaten

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Titel = Untergliederungen in Stadtstaaten
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / § 7
Beantragte Änderungen

Der §7 Absatz 2

(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

wird ergänzt mit

Landesverbände, die nur eine Gemeinde umfassen, regeln die Grenzen von Untergliederungen in ihrer der Satzung.
Begründung

Die aktuelle Formulierung der Satzung lässt in Berlin, das in identischen Grenzen Land, Stadt, Regierungsbezirk und Gemeinde ist, keine Bezirksverbände oder andere Untergliederungen zu. Ich verstehe den Geist der Satzung so, dass sie auch für Berlin eine Untergliederung zulassen will, die beantragte Formulierung lässt dies auch formal zu.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Hase
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

  • die bisherige Diskussion findet sich hier

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Ist das ganze so PartG konform? (IMHO JA, hätte aber gern weitere meinungen)
Partg §7:"Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. ... Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig." Benjamin Stöcker
Ja das geht auch meiner Meinung nach mit PartG konform. PartG regelt die Gliederung der Gebietsverbände für die Stadtstaaten nur als Kann-Bestimmung. Wir würden mit Hases Antrag einzig bestätigen was das Gesetz vorschreibt. Vielleicht eine klarere Formulierung finden, was IMHO der einzige Mehrwert der Änderung wäre. --Mpd 16:35, 23. Feb. 2010 (CET)


  • Argument 1
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