Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/FO - Mitgliedsbeitrag

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Version vom 13. März 2010, 16:47 Uhr von Flexi (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Beitragsermäßigung nicht nur für Beitrittswillige
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung - Finanzordnung / Abschnitt B: Finanzordnung § 2 - Mitgliedsbeitrag (Ergänzung)
Beantragte Änderungen

Alte Fassung:

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

Neue Fassung

(3) Eine Person kann für sich beantragen, dass der Bundesvorstand oder der für die Person zuständige Landesverband den Beschluss faßt, einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
Begründung

Zuviele Daten, zuviel Verwaltungsaufwand für Nachweise, Menschenwürde






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Flexi 16:47, 13. Mär. 2010 (CET)
  2.  ?
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  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Kein Geld?

Auch einem bereits aufgenommenen Mitglied kann es passieren, kein Geld für den Mitgliedsbeitrag übrig zu haben. Das Mitglied soll deshalb nicht schlechter gestellt werden, als ein Beitrittswilliger. Das Mitglied soll auch nicht zum Austritt gezwungen werden, um durch einen Neuantrag als Beitrittswilliger zu gelten und erst dann einen Antrag auf Reduzierung des Mitgliedsbeitrages stellen zu können. Das wäre doch verwaltungstechnisch ein Mehraufwand. Bitte auch diesen SÄA beachten: Keine Wählbarkeit bei Zahlungsverzug --Idee 07:00, 26. Feb. 2010 (CET) Damit der Bundesvorstand nicht mit solchen Anträgen überhäuft wird, sollen ihm die Landesvorstände unterstützen dürfen. Ein Person in einem Landesverband soll sich zuerst an diesen wenden dürfen. Falls dieser dem Antrag nicht zusagt, dann an den Bundesvorstand schicken oder umgekehrt. --Idee 13:48, 28. Feb. 2010 (CET)

Formulierung

Prinzipiell dafür aber die Formulierung gefällt mir nicht so, warum doppelt. Langt nicht "Antragsteller" "Beitragstermäßigten" oder irgend ein Wort, dass man neu Mitglieder und Altmitglieder so zusammen fasst? Benjamin Stöcker

  • Vorschlag: Auf begründeten Antrag kann der Bundesvorstand einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festsetzen, oder ganz auf selbigen verzichten. Der Beschluss ist jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Anthem
"begründet" weggelassen siehe Neue Mitgliedsbeitragsstruktur
Keine weitere Datenerhebung, kein Nachhecheln "verbummelter" Nachweise. Entlastung des Schatzmeisters, der Mitglieder- und Finanzverwaltung.
--Idee 13:48, 28. Feb. 2010 (CET)

So wie sie im Antrag steht, ist die Formulierung wirklich konfus. Nimm lieber den bisherigen Satzbau und mach aus "Beitragswilligen" eben "Mitgliedes" und aus "Bundesvorstand" eben "Bundesvorstand oder zuständiger Landesvorstand". --Donald 12:29, 3. Mär. 2010 (CET)

Landesverband?

Muss es unbedingt der Bundesverband bzw Landesverband sein? IMO kann das so gut wie jede Gliederung (zB Bezirkverband) machen; je weniger solche Sachen durch die Instanzen laufen, umso besser. --Trias 23:29, 28. Feb. 2010 (CET)