Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/FO - Mitgliedsbeitrag

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Version vom 26. Februar 2010, 02:21 Uhr von Idee (Diskussion | Beiträge)

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Beitragsermäßigung nicht nur für Beitrittswillige
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung - Finanzordnung / Abschnitt B: Finanzordnung § 2 - Mitgliedsbeitrag (Ergänzung)
Beantragte Änderungen

Alte Fassung:

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

Es geht nur um die fettgeschriebenen Worte und nicht um die Beibehaltung des übrigen Textes, falls dieser durch einen andere SÄA geändert wird/wurde. Neue Fassung

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen oder eines Mitglieds kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.
Begründung

Begründung des Antrages zweite Zeile etc.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Kein Geld?

Auch einem bereits aufgenommenen Mitglied kann es passieren, kein Geld für den Mitgliedsbeitrag übrig zu haben. Das Mitglied soll deshalb nicht schlechter gestellt werden, als ein Beitrittswilliger. Das Mitglied soll auch nicht zum Austritt gezwungen werden, um durch einen Neuantrag als Beitrittswilliger zu gelten und erst dann einen Antrag auf Reduzierung des Mitgliedsbeitrages stellen zu können. Das wäre doch verwaltungstechnisch ein Mehraufwand. Bitte auch diesen SÄA beachten: Keine Wählbarkeit bei Zahlungsverzug

Argument 2

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