Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erwerb der Mitgliedschaft bei der niedrigsten Gliederung
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Erwerb der Mitgliedschaft bei der niedrigsten Gliederung
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt A Grundlagen/§ 3 Abs. 1
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage, den §3 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
Alte Fassung:
- die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.
- jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung.Neue Fassung:
- Begründung
Es gibt mittlerweile in jedem Land zumindest einen Landesverband, vielerorts sogar schon Bezirks- oder Kreisverbände. Es ist nicht mehr notwendig, daß neue Mitglieder direkt beim Bundesverband Mitglied werden. Außerdem sollte immer bei der niedrigsten Gliederung die Mitgliedschaft bestehen, auch wenn erst später z.B. Ortsverbände oder Kreisverbände gegründet werden.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...