Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erweiterung des §9 - Länderrat

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Erweiterung des §9 - Länderrat
Änderungsantrag Nr.
TE130
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §9c
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in die Satzung der Piratenpartei Deutschland das Organ "Länderrat" aufzunehmen. Dazu ist der Paragaph 9c aufzunehmen

§ 9c - (1) Der Länderrat ist ein Organ, in welchem jeweils 2 Mitglieder eines jeden Landesvorstandes vertreten sind. Diese Mitglieder werden durch einen im jeweiligen Landesverband zu treffenden Landesvorstandsbeschluss entsandt. Dieser Rat dient der Kommunikation und dem Austausch horizontal unter den Ländern. Der Rat ist bei weitreichenden Entscheidungen des Bundesvorstandes, welche den Bereich eines oder mehrere Landesverbände oder der Gesamtpartei berührt, anzuhören. Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Der Länderrat wählt aus seiner Mitte einen Ratssprecher, sowie zwei Stellvertreter. Diese vertreten den Rat nach Außen, näheres regelt die Geschäftsordnung des Länderrates. Der Länderrat sollte mindestens zwei mal pro Quartal zusammentreten.

Weiterhin wird beantragt, im §9 Absatz 1 des Abschnitts A die Wörter ",der Länderrat" nach "das Bundesschiedsgericht" einzufügen.

Begründung

ALT:

§9 (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.

zu

NEU:

§9 (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, der Länderrat und die Gründungsversammlung.

Die Landesverbände haben einen direkteren Kontakt zu ihren Mitgliedern und können so die Meinung der Piraten viel besser aufnehmen und kommunizieren. Außerdem können Synergien genutzt werden, die ohne offene Kommunikation nicht möglich werden. Weiter wird sicher gestellt, dass Bundesvorstandsentscheidungen leichter in die Basis getragen und erklärt werden können und ein Gefühlt entsteht, dass Vorstände der höheren Gliederungen an einem Strang ziehen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --BerndSchreiner 21:07, 15. Apr. 2010 (CEST)?
  2. --HendrikS 21:09, 15. Apr. 2010 (CEST)
  3. Sebastian Pochert
  4. DaWi
  5. Navy
  6. Mean2u 00:51, 20. Apr. 2010 (CEST)
  7. Jan Ein Kommunikationsgremium ist dringend nötig. Ggf. auch als normalen Nichtsatzungs-Antrag einreichen?
  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker (Ich empfehle das lesen des PartG, §12!)
  2. Schliesse mich Vorbeitrag an --AndreasRomeyke 22:45, 15. Apr. 2010 (CEST)
  3. Trias vertraue kompetenten Vorrednern und lehne allein auch die Idee eines solchen Gremiums ab.
  4. Andena 10:02, 16. Apr. 2010 (CEST) Ein Gremium können die Landesverbände auch schon heute gründen, um sich auszutauschen. Die LV haben auch ein Antragsrecht beim BV.
  5. DanielSan
  6. Twix 18:16, 16. Apr. 2010 (CEST)
  7. Simon Weiß
  8. icho40
  9. Haide F.S.
  10. Thomas-BY
  11. Hans Immanuel Das Anliegen teile ich. Die konkrete Fassung finde ich aber nicht gelungen. Nächstes Mal in Ruhe + besser.
  12. Wobble
  13. datenritter 15:41, 25. Apr. 2010 (CEST) Wäre sicher lustig, dem Vorstand auf diese Art Steine in den Weg zu legen, aber... NEIN.
  14. MichaelG 21:25, 28. Apr. 2010 (CEST)
  15. RicoB CB 16:13, 1. Mai 2010 (CEST)
  16. StopSecret 14:12, 2. Mai 2010 (CEST)
  17. wigbold : Rätedemokratie ist problematisch! Kein Freies Mandat.
  18. zero-udo
  19. HKLS 22:01, 3. Mai 2010 (CEST)
  20. Aloa5 16:04, 6. Mai 2010 (CEST)
  21. DeBaernd 13:05, 8. Mai 2010 (CEST)
  22. Zwergenpaladin

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Sbeyer 15:17, 20. Apr. 2010 (CEST)
  2. OliverNiebuhr
  3. Nicole.Staubus 15:22, 5. Mai 2010 (CEST)
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

  • ich empfehle Benjamin Stöcker den Unterschied zwischen "anhören" und "Beratung oder Entscheidung politischer und organisatorischer Fragen" (aus dem ParG) zu beachten
    • Eine Anhörung ist eine Beratung, oder etwa nicht?, Aber im Prinzip kann ich auch einfach sagen: Warum sind 120 Miglieder (Saarland) genauso stark vertreten wie 2500 Mitglieder? Da liegt der Faktor 20 dazwischen. Benjamin Stöcker
      • Weil kleine Landesverbände durch den dazwischenliegenden Faktor von 20 praktisch komplett außer Acht gelassen werden könnten, wenn es um Entscheidungen geht. Wenn man die Anzahl der Vertreter nach LV-Größe berechnet, könnte man die ganze Sache auch Bayern-NRW-BaWü-Rat nennen und man hat über 50 % der Gesamtteilnehmer.
        • Es wäre nett, wenn Beiträge signiert werden. Und ich bleibe dabei, §12 PartG greift, es wird ein Allgemeiner Parteiausschuss geplant. Dieser fällt unter §13. Entweder die Vertreter werden nur vom BPT bestimmt (Kleiner Parteitag) oder es wird sich an §13 PartG gehalten. By the Way, §12 ist noch nicht mal benötigt. "Die Zusammensetzung einer Vertreterversammlung oder eines sonstigen Organs, das ganz oder zum Teil aus Vertretern von Gebietsverbänden besteht". Ihr selbst legt den Länderrat als Organ an (steht so im Antrag) es ist daher sogar unerheblich, ob ihr §12 PartG berührt. Die hinreichenden Kriterien für §13 PartG sind erfüllt: 1. Organ 2. besteht zu teilen aus Vertretern von Gebietsverbänden. Von daher, klarer Verstoß gegen PartG. Dumm, dieses Minimum an Demokratie (Jeder hat eine gleichberechtigte Stimme), wa? Benjamin Stöcker

Argument 2

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