Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Die Satzungskommission darf die Satzung bei Rechtschreib- und Grammatikfehlern korrigieren

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Version vom 14. April 2010, 10:24 Uhr von Andena (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Titel 
Die Satzungskommission darf die Satzung bei Rechtschreib- und Grammatikfehlern korrigieren
Antrag

Es wird beantragt, daß Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Satzung sowie der Wahl- und Geschäftsordnung jederzeit durch die Bundessatzungskommission korrigiert werden können . Die Änderungen sind sofort zu veröffentlichen und zu dokumentieren. Änderungen dürfen unter keinen Umständen sinn- oder inhaltsentstellend sein.

Begründung

Wir machen uns allmählich lächerlich, daß wir für Rechtschreibfehler einen Satzungsänderungsantrag stellen müssen, der unter Umständen nach vorher angenommenen Anträgen obsolet wird, da der Wortlaut geändert wurde, der Fehler an anderer Stelle aber immer noch vorhanden ist.

Rechtschreib- und Grammatikfehler sind übrigens eindeutig und können von jedem Deutschlehrer erklärt und korrigiert werden, ohne eine inhaltliche Änderung durchzuführen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Buccaneerps 22:42, 12. Apr. 2010 (CEST)
  2. Andreas Heimann Sehr sinnvoll.
  3. MichaelG 23:58, 12. Apr. 2010 (CEST)
  4. Jonathan Gruner
  5. Christoph B. 13:58, 13. Apr. 2010 (CEST)
  6. Santa-c 14:13, 13. Apr. 2010 (CEST)
  7. ElTres 14:25, 13. Apr. 2010 (CEST)
  8. Ingo Goe
  9. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Alexander Bock
  2. Andena 11:24, 14. Apr. 2010 (CEST) Satzungsänderungen nur durch Mitgliederbeschluss
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Korrekturen nicht immer eindeutig

Der oberste Gerichtshof der USA musste entscheiden, was ein Komma in der Verfassung zu bedeuten hat. Solche Dinge sind nicht eindeutig. Sie müssen vor Antragsstellung korrigiert werden, das kann die Kommission auch ohne diese Änderung tun bzw. dem Antragssteller zutragen. --Alexander Bock 21:25, 13. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

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