Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Die Satzungskommission darf die Satzung bei Rechtschreib- und Grammatikfehlern korrigieren
| Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Titel
- Die Satzungskommission darf die Satzung bei Rechtschreib- und Grammatikfehlern korrigieren
- Antrag
Es wird beantragt, daß Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Satzung sowie der Wahl- und Geschäftsordnung jederzeit durch die Bundessatzungskommission korrigiert werden können . Die Änderungen sind sofort zu veröffentlichen und zu dokumentieren. Änderungen dürfen unter keinen Umständen sinn- oder inhaltsentstellend sein.
- Begründung
Wir machen uns allmählich lächerlich, daß wir für Rechtschreibfehler einen Satzungsänderungsantrag stellen müssen, der unter Umständen nach vorher angenommenen Anträgen obsolet wird, da der Wortlaut geändert wurde, der Fehler an anderer Stelle aber immer noch vorhanden ist.
Rechtschreib- und Grammatikfehler sind übrigens eindeutig und können von jedem Deutschlehrer erklärt und korrigiert werden, ohne eine inhaltliche Änderung durchzuführen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Buccaneerps 22:42, 12. Apr. 2010 (CEST)
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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