Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Datenschutz innerhalb der Partei

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Datenschutz innerhalb der Partei
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt Grundlagen §4
Beantragte Änderungen

Ich beantrage, folgenden Absatz zu Abschnitt Grundlagen §4 hinzu zu fügen:

Ergänzung:

(6) Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die Parteiarbeit wird der Datenschutz entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sowie der Richtlinie und den Vereinbarungen in der Partei gewährleistet. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten darf ausschließlich den Vorständen der jeweiligen Gliederung bzw. deren Beauftragten überlassen werden. Das Nähere regelt eine vom Vorstand zu erlassende Datenschutzrichtlinie.
Begründung

Der Schutz der personenbezogenen Daten wurde bisher in der Satzung sträflich vernachlässigt. Und das bei uns!






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. NorkNork 12:49, 2. Mär. 2010 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Wortlaut anpassen: Vorstände

  • Darf ich das ändern? ;) Wenn das so oder so ähnlich:
    • (..) Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten darf ausschließlich den Vorständen der jeweiligen Gliederung bzw. deren Beauftragten überlassen werden. Das Nähere regelt eine vom Vorstand zu erlassende Datenschutzrichtlinie. ValiDOM
Gute Idee. Ich hae dewn Antrag entsprechend abgeändert. MichaelG 17:43, 1. Mär. 2010 (CET)

Reichweite dieser Regelung

Auch Email Adressen in ML und viele anderer "Kleinigkeiten" sind personenbezogene Daten. Sollen in Zukunft jeder der eine ML verwalten (AG-ML) darf vom Vorstand beauftragt sein? Bei der jetzigen Formulierung eigentlich auch jeder der eine ML Abonniert hat, oder sehe ich das falsch? Benjamin Stöcker

MLs sind doch 'oeffentlich' [i.e. jeder kann beitreten]. Wenn ich dann einer ML beitrete und dort etwas schreibe, habe ich mich prinzipiell oeffentlich geaeussert und meine Daten damit selbst oeffentlich gemacht [imho]. Also wenn, duerfte das nur fier Listen-Admins gelten. --Yuri 02:09, 3. Mär. 2010 (CET)

gesetze muessen nicht in die Satzung

Warum sollte man in die Satzung schreiben, dass man sich an bestehende Gesetze haelt? Meines Erachtens versteht sich das von selbst und muss daher nicht in die Satzung. Oder geht es um den Zusatz, also ist der nicht im Datenschutzgesetz festgehalten? --Yuri 02:09, 3. Mär. 2010 (CET)