Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Dach-AGs

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Version vom 15. April 2010, 06:58 Uhr von Havelpirat (Diskussion | Beiträge) (Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = DACH-AGs in die Satzung
Änderungsantrag Nr.
TE106
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A - Neuer §
Beantragte Änderungen

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Der nachfolgend aufgeführte § 16 Dach-Arbeitsgemeinschaften wird in die Satzung eingeführt.

§ 16 Dach-Arbeitsgemeinschaften

I. Definition der Dach-Arbeitsgemeinschaften

(1) In der Piratenpartei sind fünf Dach-Arbeitsgemeinschaften, die Parteiausschüsse gem. § 12 Parteiengesetz sind, zu bilden.
(2) Diese Dach-Arbeitsgemeinschaften sind namentlich:
a) AG Öffentlichkeitsarbeit,
b) AG Politik,
c) AG Technik/Infrastruktur,
d) AG Verwaltung,
e) AG Sonstige (Arbeitsgemeinschaften, die sich keiner anderen Dach-Arbeitsgemeinschaft anschließen möchten).

II. Mitglieder der Dach-Arbeitsgemeinschaften

(1) Mitglieder der Dach-Arbeitsgemeinschaften sind Vertreter solcher Bundes-Arbeitsgemeinschaften, die sich aufgrund ihrer Zielsetzung zu dieser bekennen. Dabei handelt es sich um die Koordinatoren der Bundes-Arbeitsgemeinschaften oder andere, von den jeweiligen Bundes-Arbeitsgemeinschaften beauftragte Mitglieder der Bundes-Arbeitsgemeinschaften.
(2) Arbeitsgemeinschaften können von Parteimitgliedern frei gegründet werden. Nicht-Mitglieder können in den Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten und haben in diesen ausschließlich aktives Wahlrecht.
(3) Eine Dach-Arbeitsgemeinschaft hat Antrags- und Rederecht in allen Organen der Piratenpartei. Das Antrags- und Rederecht sollte an Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft delegiert werden.

III. Koordinatoren

(1) Die Dach-Arbeitsgemeinschaften wählen jeweils ihre Koordinatoren. Diese werden von den Mitgliedern der Dach-Arbeitsgemeinschaft gewählt.
(2) Die Anzahl der Vertreter richtet sich nach der einfach gerundeten Quadratwurzel aus der Anzahl der in der unterhalb der Dach-AG angesiedelten Arbeitsgemeinschaften, beträgt jedoch mindestens Drei und maximal Zehn.

IV. Aufgabe der Dach-Arbeitsgemeinschaft

(1) Aufgabe der Dach-Arbeitsgemeinschaft ist
a) die Förderung der Absichten und Ziele der Piratenpartei,
b) die Förderung der Meinungsbildung innerhalb der Piratenpartei,
c) Anforderung und Koordination von Ressourcen für die Bundes-AGs der Piratenpartei,
d) die organisatorische (nicht inhaltliche) Moderation der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften untereinander,
e) die Mediation von Streitfällen innerhalb und zwischen den Arbeitsgemeinschaften.

V. Aufgabe der Koordinatoren der Dach-Arbeitsgemeinschaft

(1) Die Aufgabe der Koordinatoren der Dach-Arbeitsgemeinschaft ist
a) die Sammlung und gegebenenfalls. die Gestaltung von Arbeitsergebnissen der Arbeitsgemeinschaften und deren Kommunikation, insoweit die Arbeitsgemeinschaften dieses nicht selber leisten wollen,
b) die administrative Koordination der Arbeitsgemeinschaften, sofern diese keine eigenen Regelungen treffen,
c) die Hilfestellung bei der Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei.

VI. Geschäftsordnung

(1) Näheres regelt die Geschäftsordnung der Dach-Arbeitsgemeinschaften, die von diesen im Konsens beschlossen wird.
(2) Eine Dach-Arbeitsgemeinschaft kann ergänzenden Regelungen für ihren Wirkungsbereich beschließen.
Begründung

Zur besseren Strukturierung der innerparteilichen Arbeit auf Bundesebene wird vorstehender Antrag eingebracht. Durch Einfügung dieses Paragraphen wird sichergestellt, dass Arbeitsgemeinschaften (auch konkurrierende) entsprechend ihrer parteilichen Arbeit in die vorhandenen Strukturen der Piratenpartei Deutschland einbezogen sind. Gleichzeitig wird die Struktur und Arbeitsweise der AGs koordinierend geregelt. Hierdurch wird die inhaltliche Einbindung der Arbeit der Arbeitsgemeinschaften in die Piratenpartei verbessert und auf eine organisatorische Grundlage gestellt.
Zur Evaluierung des Satzungsänderungsantrages gab es ein Planspiel am 06./07.04.2010. Die Ergebnisse können unter Koordinatorenkonferenz/Planspiel nachgelesen werden.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ThomasG 15:41, 12. Apr. 2010 (CEST)
  2. RicoB CB 15:43, 12. Apr. 2010 (CEST)
  3. Flecky 16:01, 12. Apr. 2010 (CEST)
  4. Bastian
  5. Miriam 12:47, 14. Apr. 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Trias
  3. rka
  4. Kai Mast Ich will keine Planarbeitsgemeinschaften. Wenn ihr offizielle Ämter innehaben wollt geht in den Vorstand ;)
  5. Jorge
  6. Gedankenstuecke
  7. Macm 16:16, 12. Apr. 2010 (CEST) In den Details versteckt sich IMHO Überbürokratisierung
  8. Andena 17:19, 12. Apr. 2010 (CEST) Fachausschüsse vs Parteiausschüsse
  9. Thomas-BY
  10. CEdge
  11. Thomas212-1 13:03, 13. Apr. 2010 (CEST)
  12. Ainarin 13:57, 13. Apr. 2010 (CEST)
  13. AndiPopp 21:50, 13. Apr. 2010 (CEST)
  14. ---- [[Benutzer:Boomel]] 21:51, 13. Apr. 2010 (CEST)
  15. chris_IN
  16. Alex1090
  17. DanielSan
  18. Simon Weiß
  19. Philip aka plaetzchen Was passiert wenn man alles mögliche in Satzungen schreibt sieht man gut in NRW
  20. Twix 16:50, 14. Apr. 2010 (CEST)
  21. Nplhse 16:51, 14. Apr. 2010 (CEST)
  22. Hansb 17:38, 14. Apr. 2010 (CEST) - Siehe Kommentar unten unter "Hierarchien sind von Gestern"
  23. Muhh 17:42, 14. Apr. 2010 (CEST)
  24. Webrebell 18:27, 14. Apr. 2010 (CEST)
  25. Havelpirat 07:58, 15. Apr. 2010 (CEST)
  26. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Inkonsistenz/Entmachtung des Vorstands

Die Kompetenzen dieser Dach AGs überschneiden sich eklatant mit den Kompetenz des Bundesvorstands, z.B die Vertretung nach außen. Da die Koordinatoren der DachAgs von AGs etc gewählt werden sollen wird der Bundesparteitag durch diesen Antrag entmachtet und die Macht an anderer Stelle der Partei getragen. Ebenfalls haben sie Rederecht in allen anderen Organen, das sollte die der Gebietsverbände einschließen.

Da das Rederecht nicht eingeschränkt wird sollte das auch für geschlossene Vorstandssitzungen (wo es vielleicht um persönliche Daten geht) gelten. Es ist auf jeden Fall schwammig und manche Kompetenzen doppelt verteilt. Benjamin Stöcker

Rede- und Antragsrecht heist nicht, dass die Vertreter bei allen Sitzungen dabei sein dürfen, sondern dass die Anträge an den BuVo stellen dürfen (dürfen jetzt nur LandVos) und sie gehört werden müssen. Nach ihrer Rede geht die Sitzung geschlossen weiter. --Silbär 17:50, 13. Apr. 2010 (CEST)
Wenn sich die Dach-AGs mit den Kompetenzen des Bundesvorstandes überschneiden sollten, kann mir ja vielleicht jemand die Frage beantworten, warum sich der Bundesvorstand nicht zu den Arbeitsgemeinschaften positionieren will. Die Arbeitsgemeinschaften befeinde sich im im luftleeren Raum, für sie fühlt sich niemand zuständig, der vom BV initierte AG-Rat war gelinde gesagt ein Reinfall, hat nicht s zur Verbesserung der Zusammenarbeit der AGs untereinander als mit dem LV oder BV beigetragen, eine Struktur mit Ansprechpartner ist ebenfalls nicht entwickelt worden und jeder weiß, was im Wiki steht, kann man nur finden, wenn man lange genug sucht. Es sind eine Reihe von sehr aktiven Piraten, die neben regionaler Arbeit sich in den Bundes-AGs engagieren, momentan verzichtet man (da kann sich jeder angesprochen fühlen) auf deren Mitarbeit. Und die Ausrede von den AGs kommt nichts, die kann man mit einem Blick auf die Antragsfabrik Programmerweiterung / Wahlprogramm getrost vergessen. Nur weil man die AGs nicht wahrgenommen hat, sind deren Vorschläge udn Ideen im Nirvana vom Forum, Mailinglisten und Wiki verschwunden. Das können wir uns nicht leisten, daher keine feste Struktur, aber eine Rahmenstruktur. Leider habe ich so oft gehört, dass der BV nichts machen kann, um an eine Überschneidung der Kompetenz zu glauben. Und gerade weil die Arbeitsgemeinschaften bisher nur über Landesverbände oder den BV direkt Antragsrecht bekommen und beide sich gerade für die Bundes-AGs nicht zuständig fühlen, sollte eine Regelung getroffen werden. Als postitiver Nebeneffekt hat sich z.B. im Verlaufe des Planspiels herausgestellt, dass die Vordiskussion innerhalb der Dach-AGs und zwischen den Dach-AGs bereits zu Kompromissvorschlägen seitens der jeweiligen AGs geführt hat, so dass Vorschläge eingereicht werden können, die bereits von einer gewissen Bandbreite der Piraten getragen werden. Miriam 13:10, 14. Apr. 2010 (CEST)
Du nutzt ein Rederecht ohne Anwesenheit? Ich bin beeindruckt! Das eine Vorabdiksusion was bringt wundert mich nicht,dazu brauche ich keine Ags in der Satzung. Und ich hätte lieber gerne 2 gute Positionen als ein in der AG ausgeklüngelte maximalkompromiss. Benjamin Stöcker

Potentieller Verstoß gg. das PartG

Meiner Meinung nach verstößt der Antrag gegen das PartG §12: http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__12.html

"Die Mitglieder von allgemeinen Parteiausschüssen und ähnlichen Einrichtungen, die nach der Satzung umfassende Zuständigkeiten für die Beratung oder Entscheidung politischer und organisatorischer Fragen der Partei besitzen, können auch von nachgeordneten Gebietsverbänden gewählt werden.

Ich denke, dass ist hier gegeben. Diese DACH Ags sollen aufgaben übernehmen, die woanders durch den "Parteirat" oder Ähnliches erledigt werden. Sie haben nach Satzung umfassende Zuständigkeiten für Beratung oder Entscheidung. Sie könnten auch auf den LPTs gewählt werden, das auch bezieht sich darauf, dass sie normalerweise auf dem BPT gewählt werden.

Beides ist hier nicht der Fall und deswegen verstößt dieser Antrag meiner Meinung nach gegen das PartG Benjamin Stöcker

Das Aufgabenspektrum ist im Antrag festgelegt. Miriam 13:21, 14. Apr. 2010 (CEST)
Das Aufgabenspektrum ist aber umfassend. Auch das Aufgabenspektrum des Parteitages ist festgelegt?!?! Benjamin Stöcker

Planspiel

Sehr amüsant finde ich ja die Begründung mit dem Planspiel. --Trias 16:22, 12. Apr. 2010 (CEST)

geht es genauer, was dich genau daran amüsiert? Miriam 13:23, 14. Apr. 2010 (CEST)

Fachausschüsse vs Allgemeiner Parteiausschuss

  • Der allgemeine Parteiausschuß ist ein primär beratendes Parteiorgan, dem jedoch in der Parteisatzung gewisse Beschlußrechte verliehen werden können. Er besteht aus Vertretern der jeweils vorherigen Gebietsverbände sowie bei manchen Parteien aus Repräsentanten von Nebenorganisationen der Partei. Auf Bundesebene heißt er bei der CDU "Bundesausschuß", bei SPD und PDS "Parteirat", bei der F.D.P. und den GRÜNEN "Bundeshauptausschuß" und bei der CSU "Parteiausschuß". Quelle: http://www.stapo.de/parteieninderbrd.shtml?png
  • Die Mitglieder von allgemeinen Parteiausschüssen und ähnlichen Einrichtungen, die nach der Satzung umfassende Zuständigkeiten für die Beratung oder Entscheidung politischer und organisatorischer Fragen der Partei besitzen, können auch von nachgeordneten Gebietsverbänden gewählt werden. http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__12.html
  • Allgemeine Parteiausschüsse bilden die föderale Komponente der Parteien. Sie sind insofern mit dem Bundesrat, gleichsam als zweite Kammer neben den Parteitagen, verglichen worden. Parteiausschüsse dürfen nicht mit Fachausschüssen einer Partei verwechselt werden, in denen Spezialisten für bestimmte Politik- oder Problembereiche sitzen und die von Parteivorständen berufen worden sind. http://www.bpb.de/publikationen/0CHNYW,2,0,Aufbau_und_Organisationswirklichkeit.htm

Andena 17:14, 12. Apr. 2010 (CEST)

Hierarchien sind von Gestern

Die vorgeschlagene hierarchische Regelung würde eine Seilschaften-Förderungs-Struktur etablieren, die die freie innerparteiliche politische Meinungsbildung behindern würde, und ist daher abzulehnen.

Arbeitsgemeinschaften wählen sich demokratisch ihre eigenen Koordinatoren. Im freien Wettbewerb untereinander entwickeln die Arbeitsgemeinschaften ihre Ideen und Konzepte und stellen diese zur Diskussion. Diese Diskussion findet per Wiki, über das Forum, sowie auch mit Hilfe von Tools wie Liquid Feedback statt und wird bereits im Rahmen ihrer Entwicklung durch Meinungsbilder unterlegt.

Arbeitsgemeinschaften, die ernst genommen werden wollen, sollten ihre Arbeit transparent im Wiki dokumentieren. Bei entsprechender Akzeptanz können Parteiorgane (Vorstand, Parteitage) Arbeitsgemeinschaften, die mit ihrer 'Bewerbung' überzeugt haben, mit speziellen Aufträgen und entsprechenden Kompetenzen ausstatten.

Sofern man wünscht die Transparenz und Modalitäten der Beauftragung der Arbeitsgemeinschaften zu regulieren, kann dies auf der Ebene der Geschäftsordnung erfolgen, etwa in der Art des vor einiger Zeit erstellten Entwurfs 'Liquid Democracy Edition', der lediglich Formalitäten regelt, ohne in irgendeiner Weise inhaltlich in die Arbeitsgemeinschaften hineinzuregieren. Insbesondere werden keinerlei Hierarchien errichtet.

http://wiki.piratenpartei.de/AG-Organisation_-_Liquid_Democracy_Edition

Ich hatte vor für den BPT eine vereinfachte, aufgeräumte Version des LD Edition Entwurfs zu erstellen, komme jetzt aber aus Zeitgründen nicht mehr dazu und beschränke mich jetzt daher auf diesen Kommentar.

Hansb 17:39, 14. Apr. 2010 (CEST)