Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beitragsminderung bei JuPis Mitgliedschaft

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Beitragsermäßigung bei JuPi-Mitgliedschaft
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Finanzordnung / §2 [Ergänzung]
Beantragte Änderungen

Für Piraten, die sowohl Mitglied bei der Piratenpartei Deutschland als auch den Jungen Piraten sind, wird eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags beantragt.

Ergänzung:

(9) Für Piraten, die gleichzeitig Mitglied bei den Jungen Piraten sind, verringert sich der Mitgliedsbeitrag bei der Piratenpartei um die Höhe des Mitgliedsbeitrags der Jungen Piraten. Es muss jedoch mindestens ein Beitrag in der Höhe von Dreivierteln des ermäßigten Mitgliedsbeitrags der Piratenpartei Deutschland gezahlt werden.
Begründung

Momentan zahlen Doppelmitglieder nur den Beitrag an die Piratenpartei [die JuPis erlassen in diesem Fall den Beitrag], um insbesondere jüngeren Piraten eine einfachere Möglichkeit zu geben, sich auch in der Jugendorganisation zu engagieren. Um den JuPis den Einzug des Mitgliedsbeitrags zu ermöglichen und [potentielle] Piraten nicht doppelt zu belasten und Zugehörigkeit zu zeigen, sowie nicht miteinander um Mitglieder zu konkurrieren, aber gleichzeitig den JuPis bessere finanzielle Planung & Autonomie zu ermöglichen, soll dieser Passus dienen.

Der ursprüngliche Antrag wurde in dieser Art veraendert auf Hinweis des Landesverbands Bayern. Würden die JuPis direkt Geld von der PP erhalten, so wären sie eventuell keine unabhängige Organisation mehr. Dies könnte mitunter verschiedene negative Implikationen mit sich ziehen - so u.a. die Nichtanerkennung als NGO/'Nicht-Partei' [wichtig bei Veranstaltungen, auf denen Parteienbeteiligung unerwünscht ist].

Zudem fällt Geld, dass die Partei an einen externen Verein zahlt, sowieso aus der Parteienfinanzierung heraus. Es würde also durch diese umgekehrte Regelung kein direkter Nachteil entstehen.

Selbstverständlich planen die JuPis nicht, ihren Beitrag über den der Piraten zu erhöhen. Dieser Passus steht nur zur Sicherheit drin. Der Mindestbeitrag wurde so festgelegt, da die JuPis auch eine [jedoch individuelle, nicht festgesetzte] Ermäßigung anbieten. Dieser ermäßigte Beitrag dürfte aber wiederum unter dem ermäßigten Beitrag der Piraten liegen [so dass letztendlich 8€ + x€ <= 12€]. Warum der Betrag nicht hardgecodet ist, dürfte auf der Hand liegen.

Sofern der sonstige Antrag 1 [Anerkennung der JuPis als offizielle Jugendorganisation der Piraten] angenommen wird, werden die meisten Landesverbände auch eine Mitgliedschaft bei den JuPis auf ihren Mitgliedsanträgen einfügen.

+ finanzielle Autonomie der Jungen Piraten
+ gelten dadurch weiterhin als unabhängige Organisation
- doppelte Verwaltung [JuPis & Piraten müssen Beitraege einziehen]


„§2 [Ergänzung“ kann nicht als Seitenname in diesem Wiki verwendet werden.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Yuri
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Boris Turovskiy
  2. Trias
  3. webrebell
  4. Oliver Schönemann
  5. Benjamin Wildenauer (siehe http://kwick.me/3FTW)
  6. Cain
  7. Schwan zumindest solange, wie nicht angegeben ist, ab wann es gültig sein soll
  8.  ?
  9. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

Umsetzung?

  • Wie soll das umgesetzt werden? Per Eigenauskunft? Ansonsten müsste man beide Mitglieder-Datenbanken abgleichen, was ggf. ein Problem mit dem Datenschutz darstellen könnte. ValiDOM 17:54, 23. Feb. 2010 (CET)
  • Auf einem Mitgliedsantrag soll es ein Feld geben, wo der Antragsteller angeben kann, ob er bereits Mitglied in der jeweils anderen Organisation ist und einer Ueberpruefung zustimmen. Dies ist natuerlich optional, aber anders laesst sich das ganze nun mal nicht ueberpruefen. Datenschutzrechtlich ist das ganze imho nur dann problematisch, wenn derjenige der Verarbeitung im Vorfeld nicht zugestimmt hat. Da aber die Daten eines Doppelmitglieds sowieso beiden Gruppen vorliegen, sollte dies fuer die Person eigentlich kein Problem darstellen. --Yuri 13:30, 25. Feb. 2010 (CET)
  • Wie wird dann derzeit überprüft, ob ein JuPi-"Bewerber" schon Mitglied bei den Piraten ist? --Bewild 21:52, 24. Feb. 2010 (CET)
  • Gar nicht. Allerdings ziehen die JuPis derzeit mangels Vereinskonto auch noch keine Mitgliedsbeitraege ein. --Yuri 13:40, 25. Feb. 2010 (CET)
  • Ich wollte damit eigentlich nur auf den Einwand hinsichtlich des Datenschutzes eingehen/anspielen. Datenschutz hin oder her, in dem Fall ist eine Abgleichung eben nötig, sofern der Antragssteller den ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen will. --Bewild 13:55, 25. Feb. 2010 (CET)

Verwaltungsaufwand und ermäßigter Beitrag

  • Zusätzlich zum Argument von Vali sehe ich ein Problem mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand sowie damit, dass wir überhauot keinen einheitlichen "ermäßigten Mitgliedsbeitrag" in der Piratenpartei haben. TurBor 01:18, 24. Feb. 2010 (CET)
  • Doch, dieser wurde vom Vorstand auf 12€ festgelegt. Dies habe ich extra bei unserem Schatzmeister erfragt. Mit dem Verwaltungsaufwand hast du natuerlich Recht, aber anders laesst sich leider die finanzielle Unabhaengigkeit nicht gewaehrleisten [siehe dazu Begruendung weiter unten sowie Gruende zur Aenderung des urspruenglichen Antrags]. --Yuri 13:31, 25. Feb. 2010 (CET)

zu komplex

Der Antrag ist zu komplex gestellt, insbesondere die scheinbare flexible Regelung mit 3/4 des Beitrags, sowie die Abhängigkeit vom Beitrag der JuPis ist unflexibel. Sollten sich die Dinge ändern und einer der Beiträge geändert werden, Stimmen die heutigen Annahmen nicht mehr. --Trias
Kannst du erlaeutern, warum genau die Annahmen nicht mehr stimmen sollten? Es ist genau so festgelegt, dass fuer die PP ein Midnestbeitrag unter allen Umstaenden erhalten bleibt und das ganze niemals negativ wird. --Yuri 13:32, 25. Feb. 2010 (CET)
Stell dir vor, ermäßigter Mitgliedsbeitrag und Jupi-Mitgliedsbeitrag wären gleich hoch. Auf einmal wären Jupi-Mitglieder schlechter gestellt als Otto-normal-Pirat (weil sie insgesamt eine höhere Beitragspflicht haben). Hast du das bedacht? --Trias 19:36, 26. Feb. 2010 (CET)
1. Der Mitgliedsbeitrag der JuPis IST aktuell so hoch wie der ermaessigte Beitrag. Durch die Berechnung nach dem von mir formulierten text kommt man am Ende EXAKT auf 12€, also den ermaessigten Beitrag, wenn die JuPis einen ermaessigten Beitrag von 4€ erheben [was ich fuer angemessen halte].
2. Ja, das habe ich bedacht.
--Yuri 16:04, 27. Feb. 2010 (CET)

benötigt Rahmenbedingungen

  • Wenn die JuPis, wie sie es derzeit tun, Piraten kostenlos aufnehmen, die Piraten im Umkehrschluss für JuPis jedoch nur eine Ermäßigung von X % anbieten, dann wird der Interessierte logischerweise vorher in die Partei eintreten und dann erst zu den JuPis gehen. Spart Geld.
    Ich verstehe denn Sinn hinter dem Antrag. Aber um das Ziel wirklich zu erreichen, müssen JuPis und Piraten einen gemeinsamen Beitragsplan erstellen, so dass das halbwegs aufeinander abgestimmt ist. --Bewild 21:50, 24. Feb. 2010 (CET)
  • Es soll bei den Jupis dann eben nciht mehr kostenlose aufnahme möglich sein. Das mit gemeinsamer Beitragsplan oder das die Piraten den Jupis geld für doppelmitglieder geben ist gefährlich, weil dann jemand Argumentieren könnte das die Jupis nicht finanziell unabhängig von der Partei sind. Und dann fällt die Asche vom Staat weg Benjamin Stöcker
  • Benjamin hat Recht; anders laesst sich die finanzielle Unabhaengigkeit der JuPis nicht gewaehrleisten. Es ist so gedacht, dass die JuPis dann auf der naechsten BMV ihre Satzung dahingehend aendern, dass jeder einen Mitgliedsbeitrag zahlen muss. Nur eben, dass JuPis dann bei den Piraten eben Ermaessigung bekommen. --Yuri 13:34, 25. Feb. 2010 (CET)
Das mit dem Mitgliedsbeitrag könnte problematisch werden :)
§ 107 BGB"Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters."
Um die Erhebung des Mitgliedsbeitrages zu beschließen, müssten wohl sämtliche gesetzliche Vertreter aller minderjährigen Mitglieder schriftlich einwilligen. Selbst wenn der Taschengeldparagraph vielleicht noch aushelfen mag, aber Jugendliche in einer Organisation zu führen ist schwierig. Jedesmal, wenn sie einen rechtlichen Nachteil erleiden, es muss ja kein Vermögensnachteil sein, sondern auch schon der Verlust eines Besitzrechts, der Verlust des Stimmrechts oder Rederechts auf Versammlungen, ist es problematisch.
--Idee 01:04, 26. Feb. 2010 (CET)
Wird doch bereits gemacht... jeder Minderjaehrige muss bei Eintritt eine Einverstaendniserklaerung der Eltern erbringen. Wie bei jedem Vereinsbeitritt. --Yuri 01:31, 26. Feb. 2010 (CET)

Gültig ab wann ?

Bitte eine Gültigkeit einsetzen, ab wann das gelten soll. Änderungen der Beitragsordnung in der Mitte irgendeines Monats haben uns 2008 sehr viel Geld bei der Rechnungsprüüfung gekostet, weil jeder das anders umsetzt. Schwan