Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Aufteilung des Mitgliedsbeitrags durch die einziehende Gliederung
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Aufteilung des Mitgliedsbeitrags durch die einziehende Gliederung und Streichung des internationalen Beitrags
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (5)
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, den Absatz 5 des Paragraphen §2 des Abschnitts B der Satzung zu ändern:
Neue Fassung:
Der Mitgliedsbeitrag ist von der einziehenden Gliederung aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband.
- Begründung
Anmerkung: Dieser Antrag muß nur behandelt werden, wenn die Finanzordnung nicht aus der Satzung herausgelöst wird (s. dazugehörigen SÄA).
Da es möglicherweise nach diversen SÄ unterschiedliche Gliederungsebenen gibt, die einziehen, bleibt dieser Paragraph dadurch eindeutig.
Der Verweis auf die internationalen Piratenorganisationen muß gestrichen werden. 1. existieren sie noch gar nicht und 2. soll der Bund dies intern regeln und das Geld dafür von "seinen" 40% nehmen. Ob das nun der Vorstand oder der Parteitag im Detail regeln, gehört nicht in die Satzung.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Buccaneerps 20:53, 2. Apr. 2010 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...