Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Aufnahme der Menschenrechte

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Aufnahme der Menschenrechte in die Satzung
Änderungsantrag Nr.
T116
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung /
Beantragte Änderungen

Die grundlegenden Rechte jedes einzelnen Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seines Geschlechts, seiner Kultur oder anderer Merkmale. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien zu befürchten. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Wir kämpfen dafür, die Menschenrechte national wie international durchzusetzen.

Begründung

.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Jonathan Gruner
  2. -- Privacy 22:36, 13. Apr. 2010 (CEST)?
  3. Thomas-BY (nicht notwendig im Moment)
  4. Nico.Ecke - Das ist gelebte Praxis und sogar teil des GG, wozu noch in die Satzung?
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Ich bin dagegen - nicht gegen die Beachtung der Menschenrechte, sondern gegen den Versuch, diese bei uns neu zu fassen. Beziehen wir uns auf diesbezüglich bewährte Grundlagen - wie unser GG und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, letztere könnten in Ergänzung zum GG ggf. noch Erwähnung finden. Kein Aufblähen der Satzung mit dem allgemein anerkannten Wertekanon und dann noch "nachformuliert". -- Privacy 22:42, 13. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

...