Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Aufhebung der Verjährungsfristen bei schwerem sexuellen Kindesmißbrauch
| Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Änderungsantrag Nr.
- T096
- Beantragt von
- unbekannt
- Programm
Parteiprogramm
- Schlagworte Pro
- Pragmatismus statt Aktionismus
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, in das Wahlprogramm die Aufhebung der Verjährungsfristen bei schwerem sexuellen Kindesmissbrauch aufzunehmen:
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Verjährungsfrist bei schwerem sexuellen Kindesmissbrauch (bisher 20 Jahre nach Volljährigkeit) aufgehoben wird. Es soll gelten: Schwerer sexueller Kindesmissbrauch verjährt nie. Weiterhin wird die zivilrechtliche Verjährungsfrist der strafrechtlichen Verjährungsfrist angeglichen.
- Begründung
Die weitaus meisten Opfer schweren Missbrauchs sind jahrzehntelang nicht in der Lage, gegen ihre ehemaligen Peiniger vorzugehen oder nur über die Geschehnisse zu reden. Sie bleiben oft ein Leben lang traumatisiert und sind auf psychologische Hilfe angewiesen. Viele Opfer müssen durch Angehörige oder den Staat finanziell unterstützt werden, da sie nicht oder wenig belastbar sind. Die Selbstmordrate unter Opfern ist hoch und der Aufbau sexueller oder gar familärer Beziehungen nachhaltig gestört. Die Täter sollen ihr Leben lang in Gefahr sein, strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ihre oft subtilen psychologischen Unterdrückungselemente dürfen nicht noch belohnt werden, wenn es einem Opfer zu spät gelingt, sich daraus zu lösen und es dann auch noch die eigene Ohnmacht bei der bisher vergeblichen Ahndung zu spüren bekommt.
Wir Piraten müssen endlich zu diesem Thema Stellung beziehen und vor allem auch zeigen, daß es uns bei der Verhinderung von Websperren eben nicht um eine inhärente Förderung des Missbrauchs von Kindern geht. Die Politiker in Deutschland verfolgen zum Thema Kindesmissbrauch einen völlig falschen Ansatz: Während der Schweregrad der Straftat vom Missbrauch über das Dokumentieren des Missbrauchs zum Verbreiten des Missbrauchs zum Betrachten des Missbrauchs abnimmt, werden absurderweise teure und ineffiziente Maßnahmen gegen das Betrachten des Missbrauchs gefordert, der Missbrauch selber ist aber kaum ein Thema. Wir sollten genau anders herum das Problem angehen: Kindesmissbrauch ist alltäglich in Deutschland und auf der Welt, in Familien, Schulen und - wie sich gezeigt hat - in kirchlichen, staatlichen oder privaten Institutionen. Diese Täter müssen nach rechtsstaatlichen Prinzipien verfolgt, überführt und bestraft werden.
Eine gute Informationsseite dazu ist MOGIS
Ich verwende absichtlich nicht den Begriff "Kinderpornographie" sondern den Begriff "dokumentierter Kindesmissbrauch". Der übliche Begriff ist eigentlich eine Verharmlosung und geht am Thema komplett vorbei.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Buccaneerps 02:01, 16. Apr. 2010 (CEST)
- -Anzeige-
- Thomas-BY
- Hans Immanuel sinnvoll da Anzeige aufgrund der psych. Folgen oft erst sehr spät geht
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Georg v. Boroviczeny: bitte schaut unten in die Begründung (alle)
- Trias
- Jan G. 18:55, 16. Apr. 2010 (CEST) (Die Abschaffung der Verjährungsfrist würde dies auf die gleiche Stufe stellen wie: Mord und Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen) Und das ist mE dann einfach doch noch eine Stufe höher, wenn auch die Grenze schwer ausmachbar ist.)
- Jonathan Gruner
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Miriam ich bin eigentlich grundsätzlich dafür, nur warum auf den sexuellen Kindesmissbrauch begrenzen - schwerer Kindesmißbrauch würde auch andere Opfer-/Täterkreise mit einbeziehen.
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Warum einschränken?
Weil nur der schwere sexuelle Mißbrauch Haftstrafen über 10 Jahren vorsieht und wegen der besonderen Schwere/Perfidität der Tat. Die Verhältnismäßigkeit dürfte bei anderen Fällen nicht mehr ganz gegeben sein und es könnte sein, daß eine darüber hinaus gehenden Forderung rechtswidrig bzw. das ganze System extrem verschiebend ist. Insgesamt gehört m.E. jedoch das ganze Rechtssystem auf den Prüfstand, das zur Zeit eher eigentumslastig ist und manche Geldvergehen härter bestraft als körperliche Taten. Hier sind wir Piraten in der Zukunft sicher aufgerufen, mehr den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen (wobei natürlich auch eine monetäre Straftat das Leben eines Menschen total ruinieren kann!).
Argument 1
ist von der Idee her absolut unterstützungswürdig;
die (verlängerte) Verjährungsfrist ist aber sinnvoll, da nach über 20 Jahren (die Verjährung beginnt erst ab dem 18. LJ der/des Geschädigten/Opfers, es kann dann auch gut und gerne 30 Jahre nach der Tat sein!) prosessual kaum mehr gehandelt werden kann: es gibt ja keine Zeugen, Dokumente ect.; auch sonst gibt es massive Schwierigkeiten. Die Prozesse bei Mord (keine Verjährung, wg. der Kriegsverbrechen so gestaltet worden) funktionieren ja nur, weil es Beweismittel gibt (Dokumente, bei 'normalen' Mordfällen heute auswertbare DNA-Spuren usw.)
Sinnvoll ist ein Ansatz zur individuellen Hilfe für die Opfer
Ergänzung dazu: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/missbrauch-an-tochter-empoerung-ueber-milde-strafe/1802224.html + http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/so-ein-urteil-kann-das-trauma-verlaengern/1802226.html
--georgberlin 08:29, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Die selben Argumente kann man auch für Mord anbringen, welcher aber nie verjährt. Warum sollte man hier Unterschiede machen? Nico.Ecke 09:44, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Selbst 30 Jahre nach der Tat kann der Peiniger noch am Leben sein, Zeugen genauso, gerade die, die u.U. auch Opfer geworden sind. Beweise - gerade aufgrund der besseren Ermittlungstechnik können jetzt Verbrechen von vor mehr als 20 Jahren besser aufgeklärt werden. Der Grundsatz ist auch darin zu sehen, dass die Opfer die Möglichkeit haben, sich zu wehren, die angedachte Opferhilfe schließt das nicht aus, sondern kann das ergänzen. Miriam 10:23, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Natürlich kann so ein Urteil das Trauma verlängern, weil in unserer Gesellschaft die Opfer nicht vor der Öffentlichkeit geschützt werden. Zu der oft fremdinduzierten Scham des Opfers kommt dann die Scham der Familie (immerhin passieren ja die meisten Vorfälle in der Familie) und die Neugier der Öffentlichkeit (plus das Gerede). Das alles sollte raus aus den Köpfen, hier sind natürlich nicht nur die Gesetze gefragt, auch gesellschaftliche Veränderungen. Nur lassen die sich nun mal nicht per Parteiprogramm beschließen. Das aber - wie mir persönlich ein Fall bekannt - die Polizei vor Jahrzehnten den Eltern des Opfers von der Anzeige abrät ("Belasten Sie mal das Kind nicht!") und die sich dann auch noch dran "halten", ist anscheinend auch heute noch üblich. Niemand *muß* die Täter nach Jahren noch anklagen, aber mit dem Argument, "es könne das Trauma verlängern" denen, die das wollen, die Anklage quasi verbieten, halte ich schon für sehr gewagt. --Buccaneerps 15:59, 16. Apr. 2010 (CEST)
Stop, Fehler: wenn keine Verjährung, dann muss egal wann angeklagt werden, da sex. Missbrauch Ofizialdelikt ist, d.h. die Staatsanwaltschaft legt unbremsbar los, sobald sie von einer Tat erfährt; das Opfer kann dann nicht sagen: Keine Anklage oder ich ziehe die Anklage/Anzeige zurück...
Es ist nicht befriedigend, wenn so 20 Jahre nach Volljährigkeit des Opfers Anklagefreiheit bzw. Straffreiheit wg. Verjährung eintritt, aber vielleicht - auch für die Gesamtgesellschaft- befriedend; dieser Gedanke steckt hinter der Verjährung --georgberlin 20:24, 16. Apr. 2010 (CEST)
Populismus
Ich halte das für einen sehr populistischen Vorschlag, also oberflächlich das Problem angehen aber sonst nichts unternehmen. Wenn wir uns darauf einlassen, laufen wir in Gefahr den gleichen Weg zu gehn wie andere Parteien, also uns von BILD fernsteuern zu lassen.
Klar steht das hehre Ziel des Antrags außer Frage. Aber wird den Opfern geholfen? Wird ein Kind weniger missbraucht, weil sich die Verjährungsfristen ändern? Wer soetwas abscheuliches tut wird sich nicht um sowas kümmern. Was etwas ändern kann ist ein anderes gesellschaftliches Klima, weg vom wegschauen und unter den Tisch kehren, hin zu aufgeklärten und mutigen Kindern und Eltern. Ich denke in den letzten 30 Jahren wurde viel gewonnen, sowas wie Odenwaldschule oder Canisius halte ich heute für nicht mehr möglich. Und dieser Fortschritt wurde erreicht ohne dass ein Gesetz geändert wurde. --Trias 21:27, 16. Apr. 2010 (CEST)