Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Aufhebung der Verjährungsfristen bei schwerem sexuellen Kindesmißbrauch

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
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Änderungsantrag Nr.
T096
Beantragt von
unbekannt
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Pragmatismus statt Aktionismus
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, in das Wahlprogramm die Aufhebung der Verjährungsfristen bei schwerem sexuellen Kindesmißbrauch aufzunehmen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, daß die Verjährungsfrist bei schwerem sexuellen Kindesmißbrauch (bisher 20 Jahre nach Volljährigkeit) aufgehoben wird. Es soll gelten: Schwerer sexueller Kindesmißbrauch verjährt nie. Weiterhin wird die zivilrechtliche Verjährungsfrist der strafrechtlichen Verjährungsfrist angeglichen.

Begründung

Die weitaus meisten Opfer schweren Mißbrauchs sind jahrzehntelang nicht in der Lage, gegen ihre ehemaligen Peiniger vorzugehen oder nur über die Geschehnisse zu reden. Sie bleiben oft ein Leben lang traumatisiert und sind auf psychologische Hilfe angewiesen. Viele Opfer müssen durch Angehörige oder den Staat finanziell unterstützt werden, da sie nicht oder wenig belastbar sind. Die Selbstmordrate unter Opfern ist hoch und der Aufbau sexueller oder gar familärer Beziehungen nachhaltig gestört. Die Täter sollen ihr Leben lang in Gefahr sein, strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ihre oft subtilen psychologischen Unterdrückungselemente dürfen nicht noch belohnt werden, wenn es einem Opfer zu spät gelingt, sich daraus zu lösen und es dann auch noch die eigene Ohnmacht bei der bisher vergeblichen Ahndung zu spüren bekommt.

Wir Piraten müssen endlich zu diesem Thema Stellung beziehen und vor allem auch zeigen, daß es uns bei der Verhinderung von Websperren eben nicht um eine inhärente Förderung des Mißbrauchs von Kindern geht. Die Politiker in Deutschland verfolgen zum Thema Kindesmißbrauch einen völlig falschen Ansatz: Während der Schweregrad der Straftat vom Mißbrauch über das Dokumentieren des Mißbrauchs zum Verbreiten des Mißbrauchs zum Betrachten des Mißbrauchs abnimmt, werden absurderweise teure und ineffiziente Maßnahmen gegen das Betrachten des Mißbrauchs gefordert, der Mißbrauch selber ist aber kaum ein Thema. Wir sollten genau anders herum das Problem angehen: Kindesmißbrauch ist alltäglich in Deutschland und auf der Welt, in Familien, Schulen und - wie sich gezeigt hat - in kirchlichen, staatlichen oder privaten Institutionen. Diese Täter müssen nach rechtsstaatlichen Prinzipien verfolgt, überführt und bestraft werden.

Eine gute Informationsseite dazu ist MOGIS

Ich verwende absichtlich nicht den Begriff "Kinderpornographie" sondern den Begriff "dokumentierter Kindesmißbrauch". Der übliche Begriff ist eigentlich eine Verharmlosung und geht am Thema komplett vorbei.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Buccaneerps 02:01, 16. Apr. 2010 (CEST)
  2. -Anzeige-
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. # Georg v. Boroviczeny: bitte schaut unten in die Begründung (alle)
  2. Trias
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Miriam ich bin eigentlich grundsätzlich dafür, nur warum auf den sexuellen Kindesmissbrauch begrenzen - schwerer Kindesmißbrauch würde auch andere Opfer-/Täterkreise mit einbeziehen.
  2. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

ist von der Idee her absolut unterstützungswürdig;

die (verlängerte) Verjährungsfrist ist aber sinnvoll, da nach über 20 Jahren (die Verjährung beginnt erst ab dem 18. LJ der/des Geschädigten/Opfers, es kann dann auch gut und gerne 30 Jahre nach der Tat sein!) prosessual kaum mehr gehandelt werden kann: es gibt ja keine Zeugen, Dokumente ect.; auch sonst gibt es massive Schwierigkeiten. Die Prozesse bei Mord (keine Verjährung, wg. der Kriegsverbrechen so gestaltet worden) funktionieren ja nur, weil es Beweismittel gibt (Dokumente, bei 'normalen' Mordfällen heute auswertbare DNA-Spuren usw.)

Sinnvoll ist ein Ansatz zur individuellen Hilfe für die Opfer

Ergänzung dazu: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/missbrauch-an-tochter-empoerung-ueber-milde-strafe/1802224.html + http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/so-ein-urteil-kann-das-trauma-verlaengern/1802226.html

--georgberlin 08:29, 16. Apr. 2010 (CEST)

Die selben Argumente kann man auch für Mord anbringen, welcher aber nie verjährt. Warum sollte man hier Unterschiede machen? Nico.Ecke 09:44, 16. Apr. 2010 (CEST)
  • Selbst 30 Jahre nach der Tat kann der Peiniger noch am Leben sein, Zeugen genauso, gerade die, die u.U. auch Opfer geworden sind. Beweise - gerade aufgrund der besseren Ermittlungstechnik können jetzt Verbrechen von vor mehr als 20 Jahren besser aufgeklärt werden. Der Grundsatz ist auch darin zu sehen, dass die Opfer die Möglichkeit haben, sich zu wehren, die angedachte Opferhilfe schließt das nicht aus, sondern kann das ergänzen. Miriam 10:23, 16. Apr. 2010 (CEST)
Natürlich kann so ein Urteil das Trauma verlängern, weil in unserer Gesellschaft die Opfer nicht vor der Öffentlichkeit geschützt werden. Zu der oft fremdinduzierten Scham des Opfers kommt dann die Scham der Familie (immerhin passieren ja die meisten Vorfälle in der Familie) und die Neugier der Öffentlichkeit (plus das Gerede). Das alles sollte raus aus den Köpfen, hier sind natürlich nicht nur die Gesetze gefragt, auch gesellschaftliche Veränderungen. Nur lassen die sich nun mal nicht per Parteiprogramm beschließen. Das aber - wie mir persönlich ein Fall bekannt - die Polizei vor Jahrzehnten den Eltern des Opfers von der Anzeige abrät ("Belasten Sie mal das Kind nicht!") und die sich dann auch noch dran "halten", ist anscheinend auch heute noch üblich. Niemand *muß* die Täter nach Jahren noch anklagen, aber mit dem Argument, "es könne das Trauma verlängern" denen, die das wollen, die Anklage quasi verbieten, halte ich schon für sehr gewagt. --Buccaneerps 15:59, 16. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

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