Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Außerordentlicher Bundesparteitag
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Zusammentritt eines außerordentlichen Bundesparteitages
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt Grundlagen §9b
- Beantragte Änderungen
Ich beantrage, in den Abschnitt Grundlagen §9b folgenden Absatz einzufügen:
Ergänzung:
1) auf Beschluss des Bundesparteitages
2) auf Antrag eines Zehntels der Piraten
3) auf mit Dreiviertelmehrheit gefassten Beschluss des Bundesvorstandes
- Begründung
Bisher fehlt in der Satzung eine eindeutige Auflistung, wer alles einen außerordentlichen Bundesparteitag einberufen kann. Das führt unter anderem zu der absurden Situation, daß ein ao BuPT nach §9b Abs. 3 wegen Handlungsunfähigkeit des Bundesvorstandes nur von 10% der Piraten nach $9b Abs. 2 einberufen werden kann. Der dort ebenfalls erwähnte Vorstandsbeschluß geht nicht, da der Bundesvorstand ja handlungsunfähig wäre.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...