Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Alternativantrag anstelle einer Streichung von B: §7 (3) (Aufteilung nichtzweckgebundener Spenden)
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband. Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
- Titel = Aufteilung nichtzweckgebundener Spenden, Satzung B
- §7 (3)
- Änderungsantrag Nr.
- T121
- Beantragt von
- unbekannt
- Betrifft
- Bundessatzung / Abschnitt B: §7 (3)
- Beantragte Änderungen
Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zwischen der einnehmenden Gliederung und dem Bundesverband, oder dem Bundesverband als einnehmender Stelle und den Landesverbänden aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt nach Beschluss der Bundesversammlung. Ohne Beschluss der Bundesversammlung bleibt eine bestehende Aufteilung weiterhin gültig.
Der betreffende Betrag für die Bundespartei oder dem Landesverband/den Landesverbänden ist zeitnahe zu überweisen.
Die gewählten Schatzmeister innerhalb der Partei legen der Bundesversammlung einen Verteilungsplan zur Beschlussfassung vor.
Alte Fassung:
Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zu gleichen Teilen an die einnehmende Gliederung und den Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.
- Begründung
Ohne genaue Festlegung eines Verteilungsschlüssels in der Satzung ist eine bedarfsgerechte Aufteilung, bzw. eine Anpassung, einfacher möglich. (Keine Satzungsänderung mir 2/3-Mehrheit erforderlich).
Der Antrag ist zudem symetrisch, d.h. auch nicht-zweckgebundene Spenden an die Bundespartei können nach Beschluss aufgeteilt werden. Dies ist in der alten Formulierung nicht vorgesehen
Der dritte Satz ist nicht redundant: es enthebt von einer Notwednigkeit, einen Änderungantrag zu einer Bundesversammlung stellen zu müssen. Ebenso enthebt es die Versammlung vom Zwang, einen wirksamen Beschluss zu fassen.
Die Schatzmeister der Partei sind gewählt, da die Mitglieder von deren Kompetenz und Integrität mehrheitlich überzeugt sind. Daher können/sollen sie einen bedarfsgerechten Verteilungsplan erarbeiten; sie kennen den jeweiligen Finanzbedarf am besten.
Die 10-Tages-Frist ist auf eine offeneren Termin hin geändert, da woanders bemängelt wurde, dass diese zu starr sei.
Dieser Antrag ist sinngemäß genauso formuliert, wie der entsprechende Antrag zur Aufteilung der Mitgliedsbeiträge
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Georg v. Boroviczeny
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...