Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/AbschaffungAntragsFristen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Abschaffung der Antragsfristen für Programm- und Satzungsänderungsanträge
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §12 (2)
Beantragte Änderungen

§12 Abs(2) der Bundessatzung wird gestrichen. Absatz (3) wird zu Absatz (2) und folgendermassen neu gefasst: (2) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.

Begründung

Eine Antragsfrist ist unsinnig. Der Bundesparteitag ist höchstes Organ der Piratenpartei und kann mit 2/3 Mehrheit beliebige Satzungs- und Programmänderungen beschliessen. Er muss jederzeit in der Lage sein, auf dem Parteitag kurzfristig Änderungen an Anträgen vorzunehmen. Ansonsten können möglicherweise wichtige und sinnvolle Anträge nicht verabschiedet werden, oder es müssen Anträge mit Fehlern beschlossen werden.

Der §2(2) ist glücklicherweise aber ohnehin wirkungslos, denn allein das fristgemässe Stellen dieses Abschaffungsantrags hebelt die Antragsfristen effektiv aus, da die Abschaffung jederzeit mit sofortiger Wirkung beschlossen werden kann und damit beliebige spontane Satzungs- und Programmänderungen ermöglicht. Er wird von mir auch fristgemäss auf jedem zukünftigen Parteitag gestellt werden, solange es Antragsfristen gibt.

Die Regelung ist auch nutzlos, da ein Eingang beim Bundesvorstand keinesfalls sicherstellt, dass die Mitglieder ausreichend Zeit haben, sich mit dem Antrag zu beschäftigen. Wie Beispiele auf Landesparteitagen zeigen verhindert eine Antragsfrist auch nicht, dass unsinnige oder rechtswidrige Anträge beschlossen werden.

Eine vernünftigere Alternative ist eine Antragskommission und ein Antragsverfahren, dass rechtzeitig gestellte Anträge mit Priorität behandelt, so wie es faktisch geplant ist. Hierzu bedarf es aber keiner Regelung in der Satzung. Wann ein Antrag gestellt wird, sagt auch nichts über seine Qualität und seine Sinnhaftigkeit aus.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Pavel 16:30, 30. Mär. 2010 (CEST)
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

...