Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Änderung von SÄA auf dem BuPT

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Änderung von SÄA auf dem BuPT
Änderungsantrag Nr.
TE072
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §12 - neuer Absatz
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in Abschnitt A §12 der Satzung folgenden Absatz mit der nächst freien Absatznummer hinzuzufügen:

Der Bundesparteitag kann einen nach Absatz 2 ordnungsgemäß eingereichten Antrag mit 2/3-Mehrheit abändern.

Es wird ferner beantragt, in Abschnitt A §12 Abs. 3 die Worte "Absatz 1 und 2" durch die Worte "diesem Paragraphen" zu ersetzen.

Begründung

Alte Fassung:

§ 12 - Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und 2 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.

Neue Fassung:

§ 12 - Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

(3) Die Regelungen aus diesem Paragraphen gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.

(4) Der Bundesparteitag kann einen nach Absatz 2 ordnungsgemäß eingereichten Antrag mit 2/3-Mehrheit abändern.


Es sollte möglich sein, ordnungsgemäß eingereichte Anträge auf dem Bundesparteitag abzuändern. Bisher gibt es keine Möglichkeit, fehlerhafte Anträge zu korrigieren oder an bereits beschlossene Änderungen anzupassen. Außerdem sind dann solche Verrenkungen wie hier: http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Gr%C3%B6%C3%9Fe_und_Zusammensetzung_des_Bundesvorstandes nicht mehr nötig.

Sinnerhaltende Änderungen zuzulassen ist auf jeden Fall auch deutlich besser als die Antragsfrist komplett zu streichen. Die Antragsfrist sollte auf jeden Fall erhalten bleiben, sonst gibt es keine Möglichkeit mehr sich mit den Anträgen sinnvoll auseinander zu setzen.

Achtung Kollisionen


„* Antragsfabrik/AbschaffungAntragsFristen

  • [[Antragsfabrik/Dezentraler Parteitag“ kann nicht als Seitenname in diesem Wiki verwendet werden.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. MichaelG 11:15, 2. Apr. 2010 (CEST)
  2. Thorongil 13:42, 3. Apr. 2010 (CEST)
  3. Buccaneerps 20:28, 9. Apr. 2010 (CEST)
  4. Korbinian 00:46, 13. Apr. 2010 (CEST)
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Trias
  3. Wobble
  4. Christian Hufgard
  5. SteffenO 14:07, 2. Apr. 2010 (CEST) für Korrekturen gibt es die Antragsfabrik
oder den nächsten BPT--Idee 14:05, 9. Apr. 2010 (CEST)
  1. Mean2u 14:31, 2. Apr. 2010 (CEST)
  2. Stephan Urbach
  3. Bmstettin 22:28, 3. Apr. 2010 (CEST)
  4. Anthem
  5. Andena 21:38, 4. Apr. 2010 (CEST)
  6. MattesG 11:28, 5. Apr. 2010 (CEST)
  7. Nplhse 12:43, 6. Apr. 2010 (CEST)
  8. Acamir
  9. Spearmind 15:36, 11. Apr. 2010 (CEST) das wäre mir zu heikel
  10. Natural 17:47, 11. Apr. 2010 (CEST) noch chaotischere Parteitage? Nein, danke...
  11. Unglow
  12. --Niemand13 00:20, 13. Apr. 2010 (CEST) (Absurd, damit führt man die Frist komplett ad absurdum)
  13. AndiPopp
  14. ZombB 22:03, 13. Apr. 2010 (CEST)
  15. Gerd Fleischer

...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Silvan 20:07, 1. Apr. 2010 (CEST) (Praktisch wäre es, aber ... Auslegung ist so eine Sache)
  2. Sbeyer 00:06, 3. Apr. 2010 (CEST) Schließe mich Vorredner Buccaneerps an. Wünschenswert wäre es, wenn es sich dabei in der Praxis nur um "offensichtliche" Fehler handelt, wie Rechtschreibung/Grammatik/Formulierungen. Sonst könnten die Diskussionen wieder endlos ausarten. Bin hier etwas zwiegespalten ob das gut ist (Zeit vs. gute Ergebnisse)
  3. Berndderdrummer 22:39, 3. Apr. 2010 (CEST) Eher dagegen, aber auch zwiespältig. Einerseits die Blockade des höchsten Entscheidungsgremiums, andererseits Meinungsbilder ohne Ende. Und Sbeyer: nein, bevor die Dikussion ausartet, wird die Rednerliste geschlossen. Fehler, die erst hinterher auffallen, sind wohl dem allgemeinen Aufmerksamkeitsdefizit zum Opfer gefallen.

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Gegenargumente?

Ich finde den Antrag gar nicht schlecht. Was spricht denn dagegen? Da ist an alle die sich gegen diesen Antrag richten.
-- Bragi

Hier gilt das Gleiche wie beim konkurrierenden Antrag, da steht auch Kritik. --Trias 16:53, 1. Apr. 2010 (CEST)
OK, stopp, falscher Antrag....^^... Ich finde das wort "sinnerhaltend" nicht gerade sinnvoll. Was soll das sein? Ist eine Änderung einer Zahl sinnerhaltend? Ist ein grammatikalisch schlecht gestellter Antrag in der richtigen Form sinnerhaltend? --Trias 16:55, 1. Apr. 2010 (CEST)
Problem hier ist, dass ein deutlich geänderter Antrag vorher nicht bekannt war, von daher ist die Zustimmung des Antragstellers nur nachrangig. Schön wäre es so ne Klausel zu haben, aber die Definition und Auslegung wird Kopfzerbrechen bereiten. Besonders wenn eine Korrektur einen Sinn "wiederherstellt" der vorher garnicht gegeben war. --eckes
"Sinnerhaltend" habe ich erst mal gestrichen. Dann wird es auch wohl kaum zu Auslegungsfragen kommen. Eine Korrekturmöglichkeit für Anträge müssen wir aber auf jedem Fall haben. MichaelG 14:35, 2. Apr. 2010 (CEST)
Korrektur durch den nächsten BPT. Ist der Fehler zu gravierend dann ablehnen. In jedem Fall Schuld des Antragstellers, da im Vorfeld genug Zeit war solche Fehler zu finden. Anthem 13:36, 4. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

Es besteht mehr als genug Zeit, vor dem Bundesparteitag Anträge entsprechend zu diskutieren und zu prüfen.

Wenn Fehler erst vor Ort auffallen, gibt es jetzt keine Möglichkeit z.B. Grammatik oder Ortographie zu korrigieren. Es fehlt ebenfalls die Möglichkeit, konkurrierende Anträge zu vereinen. MichaelG 14:35, 2. Apr. 2010 (CEST)

Die Zeit ist eben nicht da, manche Anträge werden sehr knapp vor Verstreichen der Frist gestellt. Ganz toll wäre, daß wir uns die Arbeit so was von erleichtern könnten, wenn wir noch vor Ort Anpassungen vornehmen könnten. Der Parteitag ist das höchste Gremium, kann aber nichts mehr anpassen, obwohl vielleicht nur ein Wort falsch geschrieben ist oder es eine kleine Ungenauigkeit gibt. Z.B. die Verteilung der Mitgliedsbeiträge. Wie soll das jemals geregelt werden? Da müßte man JEDE mögliche Prozentverteilung auf Bund, Land, Bezirk, Kreis usw. als eigenen SÄA stellen. Wir machen uns mit dem Verbot der Änderung lächerlich und handlungsunfähig, hat übrigens sonst m.W. jede andere Partei nicht. Ich schlage vor, den Antrag zu ändern: Jede Änderung an einem SÄA muß durch eine 2/3-Mehrheit erlaubt werden. Dann kann die Sache mit dem Sinn raus und es ist eine hohe Hürde. --Buccaneerps 18:06, 2. Apr. 2010 (CEST)

Die FDP hat sogar 12 Wochen [1], die grünen 6 [2], die linken 6 [3], die ödp 6 [4], die SPD 2 Monate [5]. Es mag sein, dass wir derzeit einen hohen Bedarf an SÄAs haben, aber ich hoffe das legt sich. Ich denke es ist eine recht gute Regel und trägt zur Selbstdisziplinierung bei. --Trias 23:47, 2. Apr. 2010 (CEST)
Gerade jetzt, da unsere Satzung fehlerhaft, teilweise m.E. nicht rechtmäßig und ungenau ist, wäre es wichtig, schneller als einmal im Jahr reagieren zu können. Bei gewachsenen Satzungen der alten Parteien wird es wohl kaum überhaupt noch zu Änderungen kommen. Wie deren Satzungen vor 20 oder 40 Jahren aussahen, das wäre interessant. Zu den Linken habe ich da übrigens was anderes gehört, wäre es möglich, daß über eine GO da Ausnahmen existieren? --Buccaneerps 23:59, 2. Apr. 2010 (CEST)
Hast recht, die haben eine Ausnahme für "Dringlichkeits- und Initiativanträge" kA ob da SÄA dabei sind. SPD hat auch eien Ausnahme mit drin. die anderen, soweit ich das überblicken kann, nicht. CDU hat offenbar keine Regelung. --Trias

Ich habe jetzt die 2/3-Mehrheit reingenommen und das sinnerhaltend rausgenommen. Vielleicht ist es jetzt für einige der Nein-Stimmer annehmbar? MichaelG 14:04, 9. Apr. 2010 (CEST)

Argument 3

...