Archiv:2010/Antragsfabrik/Verweigerung der Mitgliedschaft

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Verweigerung der Mitgliedschaft
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / § 2 Mitgliedschaft Absatz 4 (Ergänzung)
Beantragte Änderungen
(4) Es können nur (natürliche) Personen in die Piratenpartei aufgenommen werden, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht verloren haben (siehe § 10 Abs. 1 PartG).
Begründung

PartG § 10 Absatz 1 Satz 4:"Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein."






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Disi 15:34, 2. Mär. 2010 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. NetReaper 20:16, 6. Mär. 2010 (CET)
  2. Haide F.S.
  3. Trias bitte spart uns Zeit.
  4. Jonathan Gruner
  5. Fab Satzung nicht unnoetig aufblaehen
  6. Flexi 17:11, 13. Mär. 2010 (CET)
  7. Franz Rauchfuss
  8. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Einfach ein Verweis auf das Parteigesetzbuch wuerde dann ja schon reichen. Trotzdem wuerde ich es erwaehnen, denn sonst muss man erst einem Link folgen usw. Also einfach den Gesetzestext so uebernehmen? (Disi 15:29, 2. Mär. 2010 (CET))

PartG

Ich schätze, dass dies kaum einer weiß, auch wenn es im PartG § 10 geschrieben steht. Man könnte kummulativ/alternativ auch die Mitgliedsaufnahmeanträge entsprechend (Satzung gelesen und zugestimmt, diesen Satz zum Ankreuzen) erweitern. Grund: Antragsteller wird im Vorfeld darüber informiert, dass die PIRATEN ihn aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht aufnehmen können, selbst wenn die PIRATEN es möchten.

Unnötig

Ich bin dagegen, da es absolut unnötig ist. Im PartG steht ganz klar, das niemand Mitglied werden kann, der das Wahlrecht aberkannt bekommen hat, da gibt es keinen Grund, das in der Satzung zu wiederholen. Man würde sie dadurch nur unnötig mit Absätzen aufblähen, die selbstverständlich sind. (Zumal man dann ja konsequenterweise auch alle anderen offensichtlichen Regeln des PartG mit aufnehmen müsste/könnte) Und das PartG sollte ja auch, ebenso wie die Satzung(en), jeder mal durchgelesen haben, der Mitglied einer Partei werden will. --Murphy 17:16, 2. Mär. 2010 (CET)

Formulierung

"die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht verloren haben" ? Sicher meinst du, "die nicht in Folge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren haben." --Donald 12:38, 3. Mär. 2010 (CET)

Laut dt. Sprachgebrauch sind beide Formulierungen möglich, auch Deine, Donald. Bei Verneinungen eines Nomen verwendet man "kein", eines Adjektivs, Adverbs oder Verbs nimmt man "nicht". "Verloren" ist ein Absolutadjektiv. Da ich das Wort besonders betonen möchte habe ich das Wort "nicht" zu diesem Adjektiv zusammengezogen. Ich habe das geschrieben, was ich meinte. --Idee 17:57, 13. Mär. 2010 (CET)