Archiv:2010/Antragsfabrik/Verweigerung der Mitgliedschaft

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband.
Willst du dass dieser Antrag behandelt wird? Dann trage dich als Antragsteller ein! Dieser Antrag kann sonst nicht eingereicht werden.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Verweigerung der Mitgliedschaft
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
unbekannt
Betrifft
Bundessatzung / § 2 Mitgliedschaft Absatz 4 (Ergänzung)
Beantragte Änderungen
(4) Es können nur (natürliche) Personen in die Piratenpartei aufgenommen werden, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht verloren haben (siehe § 10 Abs. 1 PartG).
Begründung

PartG § 10 Absatz 1 Satz 4:"Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein."






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Einfach ein Verweis auf das Parteigesetzbuch wuerde dann ja schon reichen. Trotzdem wuerde ich es erwaehnen, denn sonst muss man erst einem Link folgen usw. Also einfach den Gesetzestext so uebernehmen? (Disi 15:29, 2. Mär. 2010 (CET))

PartG

Ich schätze, dass dies kaum einer weiß, auch wenn es im PartG § 10 geschrieben steht. Man könnte kummulativ/alternativ auch die Mitgliedsaufnahmeanträge entsprechend (Satzung gelesen und zugestimmt, diesen Satz zum Ankreuzen) erweitern. Grund: Antragsteller wird im Vorfeld darüber informiert, dass die PIRATEN ihn aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht aufnehmen können, selbst wenn die PIRATEN es möchten.

Argument 2

...